Absurd: Car-Sharer legen Ladeinfrastruktur lahm !?

Re: Absurd: Car-Sharer legen Ladeinfrastruktur lahm !?

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tstr hat geschrieben:
hal2063 hat geschrieben:
WeShare verlangt nun 100 Euro von ihren Falschparkern:
In Berlin sind die Ladesäulen in der Zeit von 18:00-08:00 als reguläre Parkplätze für alle ausgewiesen.
Das bezweifle ich aber stark. Als ich zuletzt in Berlin (bei allego) geladen habe, war die Parkscheibenpflicht beim Laden auf 8-18Uhr begrenzt. Der Ladeplatz selbst war 24h nur für Elektroautos reserviert. Stand: August 2019. Sollte ich mich irren, bitte Bild von der Beschilderung anhängen.
dazu wird hier berichtet
viewtopic.php?f=104&t=52799
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Re: Absurd: Car-Sharer legen Ladeinfrastruktur lahm !?

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Da hat der User es schon erklärt bekommen und trotzdem besteht er auf seiner falschen Behauptung? Wie faktenresistent kann man nur sein.
e-Golf am 29.9.2017 bestellt, Abholung 1/2018 in DD. Seither >150.000km elektrisch unterwegs

Re: Absurd: Car-Sharer legen Ladeinfrastruktur lahm !?

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tstr hat geschrieben:
hal2063 hat geschrieben:
WeShare verlangt nun 100 Euro von ihren Falschparkern:
In Berlin sind die Ladesäulen in der Zeit von 18:00-08:00 als reguläre Parkplätze für alle ausgewiesen.
Das bezweifle ich aber stark. Als ich zuletzt in Berlin (bei allego) geladen habe, war die Parkscheibenpflicht beim Laden auf 8-18Uhr begrenzt. Der Ladeplatz selbst war 24h nur für Elektroautos reserviert. Stand: August 2019. Sollte ich mich irren, bitte Bild von der Beschilderung anhängen.
Hier gibt es etliche Beispiele für die praktische Beschilderung, die von der publizierten (Wunsch-)Beschilderung in einem (aber wichtigen) Detail abweicht:
BER - Berliner Elektromobilitäts-Realität :-(

Versuch mal, nach 18:00 einen Streifenpolizisten dazu zu bewegen, einen Verbrenner von einem Ladeplatz entfernen zu lassen - viel Glück!
Wer heute noch hochmotorisierte Verbrenner fährt, hat den Schuß nicht gehört.

Re: Absurd: Car-Sharer legen Ladeinfrastruktur lahm !?

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hal2063 hat geschrieben: Versuch mal, nach 18:00 einen Streifenpolizisten dazu zu bewegen, einen Verbrenner von einem Ladeplatz entfernen zu lassen - viel Glück!
Du hast es drüben im anderen Thread Nicht verstanden und verstehst es immer noch nicht.

Mittlerweile gibt es sogar eine Polizeiliche Amtsanweisung zu dem Thema.

Und ja, Abschleppen ist verhältnismäßig.
Richtig auch: je nach prio, was die Polizei sonst Grad auf der Pfanne hat, wirst Du warten müssen.

SudSchwabe.
--
Kona 64kWh Premium Facelift Acid Yellow GSD - bestellt am 09.September 2019 - abgeholt am 5.Juni '20 gefahren bis 27. Oktober '23
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Re: Absurd: Car-Sharer legen Ladeinfrastruktur lahm !?

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SüdSchwabe hat geschrieben:
hal2063 hat geschrieben: Versuch mal, nach 18:00 einen Streifenpolizisten dazu zu bewegen, einen Verbrenner von einem Ladeplatz entfernen zu lassen - viel Glück!
Du hast es drüben im anderen Thread Nicht verstanden und verstehst es immer noch nicht.

Mittlerweile gibt es sogar eine Polizeiliche Amtsanweisung zu dem Thema.

Und ja, Abschleppen ist verhältnismäßig.
Richtig auch: je nach prio, was die Polizei sonst Grad auf der Pfanne hat, wirst Du warten müssen.

SudSchwabe.
Seufz - als ob man gegen eine Wand redet.
Vergleich die Beschilderung in der Amtsanweisung mit der real ausgeführten.
Du verstehst es nicht, daß sich beide Versionen in der Zeit von 08:00-18:00 genau gegensätzlich verhalten.
Wäre die reale Beschilderung (3 Schilder) identisch zu der in der Anweisung abgebildeten (4 Schilder), dann wäre ja alles fein. Dem ist aber nicht so. Mit der realen Beschilderung hast Du zwischen 18:00 und 08:00 keine Chance, einen Verbrenner oder ein nur geparktes E-Auto vom Ladeplatz entfernen zu lassen.
Nimm einfach mal einen Ausdruck der realen Beschilderung und zeige sie dem Polizeibeamten Deines Vertrauens - und höre, wie er es liest.
Diese unselige Kombination von Parkscheibenpflicht und zeitlicher Beschränkung auf einem Schild ist das Problem. Du kannst das nicht getrennt lesen und damit ist es eine Einschränkung, die auf das darüberliegende Schild anzuwenden ist. Dieses gilt nur in der eingeschränkten Zeit.
Und dummerweise ist das betroffene Schild die Einschränkung, daß der Platz für E-Fahrzeuge während des Ladens reserviert ist.

Und ja - zwischen 08:00-18:00 ist Abschleppen verhältnismäßig. Wenn Du aber um 16:00 den Verstoß meldest, weil Du nicht laden kannst und zwei Stunden später läßt sich jemand von der Rennleitung blicken, ist es 18:00 und der Falschparker steht plötzlich legal da, weil der Beamte, der den aktuellen Sachverhalt prüft, eben keine Ordnungswidrigkeit feststellen kann.
Alles schon mehrfach mit den Ordnungshütern ausdiskutiert. Und nach den Regeln, wie Verkehrszeichen zu lesen sind, gibt es auch nichts daran zu deuteln.

Einfach mal das Wunschdenken und die Es-kann-nicht-sein-was-nicht-sein-darf-Denke weglassen und die Dinge so sehen, wie sie wirklich sind.
Mehr kann ich jetzt auch nicht mehr dazu sagen.
Wer heute noch hochmotorisierte Verbrenner fährt, hat den Schuß nicht gehört.

Re: Absurd: Car-Sharer legen Ladeinfrastruktur lahm !?

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hal2063 hat geschrieben: Seufz - als ob man gegen eine Wand redet.
In der Tat. Es ist zum Verzweifeln mit Dir!
Vergleich die Beschilderung in der Amtsanweisung mit der real ausgeführten.
Du verstehst es nicht, daß sich beide Versionen in der Zeit von 08:00-18:00 genau gegensätzlich verhalten.
Wäre die reale Beschilderung (3 Schilder) identisch zu der in der Anweisung abgebildeten (4 Schilder), dann wäre ja alles fein. Dem ist aber nicht so. Mit der realen Beschilderung hast Du zwischen 18:00 und 08:00 keine Chance, einen Verbrenner oder ein nur geparktes E-Auto vom Ladeplatz entfernen zu lassen.
Das was Du nicht verstehen willst ist, dass das "Kombinationsschild Parkscheinpflicht mit zeitlicher Beschränkung" rechtswirkam ist, weil per Erlass eingeführt ist und bedeutet: Die abgebildete Parkscheibenpflicht mit angegebenen Zeitrahmen "vier Stunden" ist nur gültig in der angegebenen Zeit (8 - 18Uhr). Außerhalb dieser Zeit ist keine Parkscheibenpflicht gegeben.

Dass das Polizeibeamte anders interpretieren ist nicht das Problem des rechtsgültigen Erlasses, sondern der der Polizei, die hier ganz offensichtlich dringenden Nachschulungsbedarf hat.

Diese unselige Kombination von Parkscheibenpflicht und zeitlicher Beschränkung auf einem Schild ist das Problem.
Nein, ist sie nicht. Denn diese ist rechtsgültig per Erlass. Mit genau dieser Bedeutung. Alles andere ist das, was Du da hineininterpretierst - und leider falsch ist.
Und ja - zwischen 08:00-18:00 ist Abschleppen verhältnismäßig. Wenn Du aber um 16:00 den Verstoß meldest, weil Du nicht laden kannst und zwei Stunden später läßt sich jemand von der Rennleitung blicken, ist es 18:00 und der Falschparker steht plötzlich legal da, weil der Beamte, der den aktuellen Sachverhalt prüft, eben keine Ordnungswidrigkeit feststellen kann.
Und schon wieder ein bisschen Unwissenheit. Du hast den Verstoß um 16:00 gemeldet. Und wenn sich durch wundersame Weise Dein Akku bis 18:00 durch herumstehen nicht von alleine gefüllt hat, ist das Delikt immer noch vollzugswürdig.
Einfach mal das Wunschdenken und die Es-kann-nicht-sein-was-nicht-sein-darf-Denke weglassen und die Dinge so sehen, wie sie wirklich sind.
Mehr kann ich jetzt auch nicht mehr dazu sagen.
Unwissenheit ist ja schon lustig. Man sollte nur nicht damit hausieren gehen.

SüdSchwabe.
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Re: Absurd: Car-Sharer legen Ladeinfrastruktur lahm !?

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SüdSchwabe hat geschrieben: Das was Du nicht verstehen willst ist, dass das "Kombinationsschild Parkscheinpflicht mit zeitlicher Beschränkung" rechtswirkam ist, weil per Erlass eingeführt ist und bedeutet: Die abgebildete Parkscheibenpflicht mit angegebenen Zeitrahmen "vier Stunden" ist nur gültig in der angegebenen Zeit (8 - 18Uhr). Außerhalb dieser Zeit ist keine Parkscheibenpflicht gegeben.

Dass das Polizeibeamte anders interpretieren ist nicht das Problem des rechtsgültigen Erlasses, sondern der der Polizei, die hier ganz offensichtlich dringenden Nachschulungsbedarf hat.
Die Rechtskraft steht ausser Frage, unklar ist, welche Auswirkungen die Kombination gegenüber einer Einzelbeschilderung hat.
SüdSchwabe hat geschrieben:
Diese unselige Kombination von Parkscheibenpflicht und zeitlicher Beschränkung auf einem Schild ist das Problem.
Nein, ist sie nicht. Denn diese ist rechtsgültig per Erlass. Mit genau dieser Bedeutung. Alles andere ist das, was Du da hineininterpretierst - und leider falsch ist.
Du bist der einzige hier, der die vorherrschende Interpretation vehement anzweifelt - da es durchaus möglich sein kann, daß alle anderen (inkl. meiner einer) falsch liegen, habe ich jetzt bei der obersten Straßenverkehrsbehörde nachgefragt, wie das zu lesen ist.
Ich habe ja schon im Vorfeld die entsprechenden Senatsstellen angeschrieben, wenn ich mit meiner Interpretation falsch liege, wundert es mich, warum keine korrigierende Antwort von den Senatsstellen kam.
Von daher bin ich auf die Antwort auf meine jetzige Anfrage gespannt.
SüdSchwabe hat geschrieben:
Und ja - zwischen 08:00-18:00 ist Abschleppen verhältnismäßig. Wenn Du aber um 16:00 den Verstoß meldest, weil Du nicht laden kannst und zwei Stunden später läßt sich jemand von der Rennleitung blicken, ist es 18:00 und der Falschparker steht plötzlich legal da, weil der Beamte, der den aktuellen Sachverhalt prüft, eben keine Ordnungswidrigkeit feststellen kann.
Und schon wieder ein bisschen Unwissenheit. Du hast den Verstoß um 16:00 gemeldet. Und wenn sich durch wundersame Weise Dein Akku bis 18:00 durch herumstehen nicht von alleine gefüllt hat, ist das Delikt immer noch vollzugswürdig.
Das Ordnungsamt Kreuzberg-Friedrichshain beantwortet Meldungen (unter Beigabe eines Beweisfotos) bzgl. Parkverstößen wie folgt:
Ordnungsamt Kreuzberg-Friedrichshain hat geschrieben: Rückmeldung: Parkverstöße stellen immer eine Momentaufnahme dar und sind häufig auch nur von kurzer Dauer. Vom Abgeben Ihrer Meldung bis zum Eintreffen einer Streife vor Ort vergehen mehrere Stunden bis Tage. Aus diesem Grund ist eine Verfolgung weder sinnvoll noch erfolgversprechend.
Stattdessen wenden Sie sich in solchen dringenden Angelegenheiten bitte direkt an die Koordination des Außendienstes unter 90298-4313. Ordnungsamt Online ist dafür nicht geeignet.
Zu allen anderen Zeiten und bei Nichterreichbarkeit wenden Sie sich bitte ersatzweise an die Polizei.
Die "Koordindation des Außendienstes" ist der Witz schlechthin: entweder kommt eine Ansage "Nicht erreichbar" oder es ist besetzt. Also ruft man die Polizei an (die 110 zu bemühen, halte ich für blöd, die leiten es ohnehin an den entsprechenden Abschnitt weiter, also habe ich mir angewöhnt, den zuständigen Abschnitt direkt anzurufen, dann blockiere ich die Notrufnummer nicht).
Hat man jetzt nicht die ganze Zeit bis zum Eintreffen der Ordnungshüter Wache geschoben (und wer hat schon die Zeit?), zählt nur der Zustand vor Ort bei Eintreffen des Ordnungshüters. Da kann man sich aufregen, wie man will - es wird so gehandhabt. Ob das in der Theorie rechtens ist oder nicht, macht keinen Unterschied.
Bei Abgabe der Meldung kommt es auch auf die Tagesform des aufnehmenden Beamten an.
Selten werden Kennzeichen/Fahrzeugtyp abgefragt - will man das angeben, wird in der Regel abgeblockt. Und wie soll dann festgestellt werden, daß Fahrzeug XY bereits um 16:00 dort stand? Nein, um 18:02 kommt jemand vorbei und alles ist in Ordnung.

Selbst angekündigte Umsetzungen werden nicht umgesetzt, die Falschparker standen 7 Stunden nach dem Eintreffen der Polizei ("Ja, dann werden die umgesetzt. Wir kümmern uns drum.") immer noch und blockierten die Ladesäule komplett. Es kümmert keinen.

Die einzige "Unwissenheit", die ich jetzt auch beseitigen lasse, betrifft die Bedeutung der geänderten Beschilderung. Alles andere ist gelebte Erfahrung, auch wenn diese der Theorie und vielleicht geltenden Richtlinien widerspricht.
Geltendes Recht ist gelebtes Recht, auch wenn es von der Intention abweicht.
Das ist die Realität in Berlin.
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Re: Absurd: Car-Sharer legen Ladeinfrastruktur lahm !?

Naheris
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Zum Thema der Gültigkeit kan ich rechtlich nichts sagen. Allerdings denke ich nicht, dass Berlin mal kurz die Interpretation von Zusatzschildern aushebeln kann. Ansonsten müsste man am Ende in jedem Bundesland alle Schilder und Sonderregeln für diese lernen. Und das dürfte nicht der Fall sein.

Selbst wenn die Schilder in Berlin per Rechtsverordnung Nacht die Einschränkung auf Elektrofahrzeuge während des Ladens aushebeln sollten, dann wird das vor Gericht ganz schwer durchsetzbar. Denn es ist ziemlich sicher nicht so, dass Berlin mal kurz eben per Verordnung nur in diesem Fall die StVO aushebeln kann. Bundesrecht bricht gemeinhin Landesrecht.

Selber denke ich auch, dass man da Nachts pauschal parken kann. So interpretiere ich auch die gepostet Mail von der entsprechenden Behörde.
Heute: Taycan / Gestern: ID.4, e-Tron 55, Leaf ZE1+, I-Pace, Kona, e-Golf 300, Model S AP1, Passat GTE Mk-1 / Morgen: ?
Antike: V60 PHEV, V60, XC60, LS, IS, A6 / Geschenke: A2, Lupo 3L, Golf II.
Fan von: Volvo, Lexus.

Re: Absurd: Car-Sharer legen Ladeinfrastruktur lahm !?

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Nur mal kurz zur Info: ich habe gestern abend die Verkehrslenkung Berlin als oberste Behörde angeschrieben und heute bereits eine Antwort mit der Bitte um weitere Informationen erhalten. Eine entsprechende Antwort habe ich soeben abgesendet. Das Thema ist also immer noch am Rollen.
So wie ich die erste Antwort seitens der Verkehrslenkung interpretiere, war es tatsächlich von Vorteil, daß @SüdSchwabe hier so vehement gepostet hat und mich damit zu der Nachfrage motivierte :thumb: :thumb: :thumb:
Das das ganze noch nicht geklärt ist, schreibe ich jetzt auch keine weiteren Details.
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Re: Absurd: Car-Sharer legen Ladeinfrastruktur lahm !?

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hal2063 hat geschrieben: Nur mal kurz zur Info: ich habe gestern abend die Verkehrslenkung Berlin als oberste Behörde angeschrieben und heute bereits eine Antwort mit der Bitte um weitere Informationen erhalten. Eine entsprechende Antwort habe ich soeben abgesendet. Das Thema ist also immer noch am Rollen.
So wie ich die erste Antwort seitens der Verkehrslenkung interpretiere, war es tatsächlich von Vorteil, daß @SüdSchwabe hier so vehement gepostet hat und mich damit zu der Nachfrage motivierte :thumb: :thumb: :thumb:
Das das ganze noch nicht geklärt ist, schreibe ich jetzt auch keine weiteren Details.
Sehr schön, dass du das jetzt nach ZWEI Threads und unzähligen herunterbeten der rechtlichen Situation auch verstanden hast.
e-Golf am 29.9.2017 bestellt, Abholung 1/2018 in DD. Seither >150.000km elektrisch unterwegs
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