tyman hat geschrieben: ↑
Wenn der Netto-Kaufpreis des Basismodells unter Berücksichtigung aller vom Automobilhersteller bzw. Händler gewährten Nachlässe und Rabatte den Schwellenwert unterschreitet, dann ist der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus nachgewiesen..."
Insbesondere den letzten Satz finde ich ganz spannend, da ja wohl jeder E-Golf einen höheren Nachlaß seitens VW als die notwendigen 3k Euro erhalten hat.
Diese Schlussfolgerung gilt leider nicht immer, sondern hängt von der gewählten Sonderausstattung ab.
Beispiel e-Golf: Der Bruttokaufpreis (BLP) des Basismodells beträgt 30.920€, der Anteil des Herstellers für eine max. mögliche staatliche Förderung beträgt inkl MwSt 3.570€. Der Bruttokaufpreis (ohne staatl. Anteil BAFA) des konkreten Autos muss also 27.350€ oder niedriger sein, damit der Herstelleranteil sicher nachgewiesen ist. Das ist bei umfangreicher Sonderausstattung nicht mehr gewährleistet.
Liegt der Bruttokaufpreis auch nur einen Euro höher, ist dann für die BAFA nicht eindeutig erkennbar, ob dieser Euro zum Preis der Sonderausstattung gehört oder sich der Hersteller nicht doch einen Euro zuwenig an seinem Prämienanteil auf das Basismodell beteiligt hat. Denn die Rabatte werden bisher nur pauschal in der Rechnung ausgewiesen und nicht auf einzelne Rechnungsbestandteile aufgeteilt.
VW könnte Klarheit schaffen, indem VW in der Rechnung oder in einem Begleitschreiben ausdrücklich erklärt, wie hoch der Rabattanteil auf den BLP (bzw. NLP - die BAFA rechnet netto) des Basismodells ausfällt und wie hoch der Rabatt auf die Sonderausstattung ausfällt.
Ob es zu dieser Klarstellung kommen wird, wissen wir aber noch nicht.