reincarnate hat geschrieben: ↑
Deine Freundin hat also Angst, dass ein Kfz, wenn es ungenutzt steht, in keinem guten Zustand sein wird.
In was für einem mentalen Zustand befindet sie sich eigentlich, wenn sie ihr Auto nutzt? Sie muss ja komplett entgeistert sein über den Zustand.
Mehr als den Beitrag gemeldet zu haben, kann ich eigentlich nicht antworten.
Ist sicher auch besser so für die Ruhe im Thread. Das Coronavirus geht ja bekanntlich nur auf die Lunge...
Stefan136 hat geschrieben: ↑
Sie hat vielleicht Bedenken, dass das Auto ne Macke durch was auch immer abbekommt, sich der Akku zu sehr entlädt oder was weiß ich.
Richtig - danke!
Die Bedenken - für den Laien - sind ganz normal:
-> Hagelschlag
-> Degradation durch Lagerung (0%, 100%?)
-> Bremsen / Fahrwerksprobleme
Vom "Nichtbenutzen" wird das Auto kaum besser (siehe Bremsen...).
West-Ost hat geschrieben: ↑
....es gibt ein dezidiertes und vorgeschriebenes Lager- und Pflegeprogramm für Spediteure und Händler in Zusammenhang mit allen Neuwagen Verbrenner und BEV der Marke VW PKW. Da würde ich mir nun überhaupt keinen Kopf machen. Der Händler kann da eigentlich ganz ruhig bleiben.
Danke, das hat uns der Händler leider alles nicht gesagt.
Der meinte nur: Melden Sie sich, wenn alles passt.
Ich hab niemanden lachen gehört.
Und deshalb ist man noch lange nicht "arm".
mickk hat geschrieben: ↑
Juristisch ist das aber überhaupt kein Durchmarsch. Sobald Annahmeverzug besteht, ist man als Käufer bei Beschädigungen regelmäßig angeschmiert. Ob und wann Annahmeverzug eintritt oder sogar schon eingetreten ist, müsste wegen unterschiedlicher Beschränkungen in D, AT und BY in @Twizyflus Fall zumindest genauer geprüft werden.
Deshalb ist es gerade in der ungünstigen Konstellation bei @Twizyflu durchaus berechtigt, sich vom Händler (nicht hier!) eine angemessene Aufbewahrung versichern zu lassen und nicht darauf zu vertrauen, das schon alles gut gehen wird.
Danke. Exakt das war der initiale Grund darüber nachzudenken.
Ich hatte mir auch überlegt, VW anzuschreiben, aber ich will dem Händler jetzt auch nicht auf die Füße steigen, er hat ja nichts Unrechtes getan.
Im Gegenteil. Er sagte ja, dass wir das alles machen können wenn es halt passt. Also scheint es ihm egal zu sein.
Ich kann mir nur vorstellen, dass irgendwann mal der Herr Chef dort aufkreuzt und den Verkäufer fragt, was nun los ist mit der Komm. XY.
Einen Annahmeverzug wird man kaum vor Gericht beweisen können, das weiß auch der Händler.
Es sind uns ja die Hände gebunden, da a) ein Import nicht möglich ist und b) uns aufgrund der Verordnungen der Bundesregierung der Republik Österreich (Höhere Gewalt sozusagen?) eine Ausreise nach Deutschland nicht möglich ist.
Außerdem wäre es ja nicht im Sinne beider Vertragsparteien, wenn man hinkommt und dann irgendwelche Mängel aufgrund der Standzeit zu beklagen hat.
Für mich findet der Risikoübergang immer noch mit Bezahlung (noch nicht erfolgt) und Abholung (nicht möglich) statt.
Dass man sich das Fahrzeug dann vor Ort noch mal genau anschaut ist für mich ebenso klar - so oder so - wie die Tatsache, dass wir natürlich genügend Grundvertrauen zu dem Händler haben, dass der das Auto vor Auslieferung logischerweise nochmal einem Auslieferungsservice + Waschstraße unterzieht.
Meine Frage ist daher ganz einfach sachlicher Natur, für den Fall der Fälle.
Da es nicht unser Eigentum ist, mache ich mir da wenig Sorgen.
Im Gegenteil: im Zweifel rufe ich dort an (100 km entfernt), fahre rauf, schaue mir an wofür bezahlt werden soll und fahre wieder heim.
Danke für die Tipps!