boss545 hat geschrieben: ↑
e-up Style Oktober 2019 Besteller:
Bei mir Produktion KW 30, Lieferung an Händler KW 32, Abholung laut Lounge KW34.
Sorry wenn ich kurz off topic frage, aber wie geht VW aktuell mit der nachträglichen Erhöhung auf 3000 € netto Umweltprämie um?
Das alte Formular mit der nachträglichen Erhöhung um 1190 € geht ja theoretisch nicht mehr,
da sich ja die MwSt auf 16 % gesenkt hat.
Wie ändert sich das bei einer Classic Kredit Finanzierung? Reduziert sich dann die Anzahlung?
Hallo boss545.
Genau selbiges habe ich letzte Woche meinen Verkäufer gefragt, u.a. wegen der Finanzierungsanzahlung, ob diese reduziert würde.
Er reagierte nicht auf die Fragen zu den aktuell wegen der geänderten Mehrwertsteuer, ob die Unterlagen ( Auftragsbestätigung und verbindliche VW-Bestellung angepasst gehören.
Lediglich, dass die Anzahlung bei der Finanzierung entsprechend von mir gekürzt werden solle bei der Überweisung, lies mich mein Verkäufer wissen.
Frage auch von mir an Dich und in die Runde: welche "Kaufvertrags-Unterlage" ( Rechnung ) wird der BAFA bei Antragstellung zugesendet ?
a.) die Auftragsbestätigung ( hier sind alle Nettopreise aufgeführt, jedoch mit 19% MwSt )
oder
b.) die verbindliche VW-Bestellung ( hier sind alle Bruttopreise aufgeführt, jedoch auch mit 19% MwSt ) ?
Mein Verkäufer benennt die Auftragsbestätigung als "Kaufvertrag".
Demnach müsste ja der BAFA als Kaufvertrag ( Rechnung ? ) die Auftragsbestätigung zugesendet werden bei der Antragstellung ? Zudem ist die MwSt-Angabe ( 19% ) irrelevant ( auch bei der Differenznachzahlung zum Umweltbonus mit 1190 Euro - netto 1000 Euro ), weil die BAFA sich an den Nettopreisen orientiert.
Stimmt mein Gedankengang ?
Oder gibt es doch noch bei Abholung eine Rechnung für die BAFA-Beantragung ?
Bin aktuell etwas ratlos.
Gruß.