Endymi0n hat geschrieben: ↑
Gerade auf BAFA gelesen,
"Zeitpunkt der Antragstellung
Für Förderanträge, die zwischen 1. Juli 2019 und dem 18.02.2020, 16:00 Uhr, beim BAFA eingegangen sind gelten die Bestimmungen der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen vom 28. Mai 2019. Nach dieser Richtlinie ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes förderfähig. Zusätzlich ist der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS) förderfähig, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde.
Der Umweltbonus beträgt für reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge 4.000 Euro und für von außen aufladbare Plug-In Hybride 3.000 Euro.
Der Umweltbonus wird zur Hälfte durch die Automobilhersteller (Eigenanteil) und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss (Bundesanteil) gewährt"
@ Endymi0n: Aber bitte keine Verwirrung stiften!
Wenn Förderantrag bis 18.02. 16 Uhr gestellt, aber ab 05.11. zugelassen + Herstelleranteil reicht ==> 3.000 € BAFA
"Sie haben bereits einen Antrag nach der bisherigen Richtlinienfassung vom 28. Mai 2019 gestellt und ihr Auto am 05.11.2019 oder später zugelassen?
Sie befinden sich in einem zweistufigen Verfahren:
1. Stufe: nach der Antragstellung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid (der noch nicht den höheren Bundeszuschuss enthält). Bitte warten Sie diesen ab, da er wichtige Informationen enthält, welche Angaben wir im nächsten Schritt von Ihnen brauchen.
2. Stufe: Sie legen im Verwendungsnachweis u.a. noch die Zulassung vor. Aus dieser können wir ersehen, ob Sie Ihr Fahrzeug am 05.11.2019 oder später zugelassen haben. Dann könnten Sie nicht nur den bisher geltenden Zuschuss erhalten, sondern ggf. stattdessen bereits den erhöhten Bundeszuschuss.
...
Sollte aus den bisher eingereichten Unterlagen bereits ein Herstellerrabatt hervorgehen, welcher den neuen, erhöhten Fördersätzen entspricht, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Sie bekommen dann automatisch den höheren Bundeszuschuss.
Reicht der Rabatt noch nicht aus, fragen wir bei Ihnen nach und Sie haben die Möglichkeit, sich bei Ihrem Hersteller/Händler zu erkundigen, ob dieser zu einer Nachzahlung bereit ist. Diese können Sie uns über den Upload-Bereich mit einer Gutschrift mit Verwendungszweck Nachzahlung Umweltbonus nachweisen. Achtung: eine geänderte Rechnung können wir nicht als Nachweis akzeptieren.
Quelle:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiee ... 22020.html