[D] Höhere Förderung: u.a. 6.000 statt 4.000 €

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Re: [D] Höhere Förderung: u.a. 6.000 statt 4.000 €

Costa81
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Bei Leasing macht das wie ich sehe nur VW. Skoda hat mir einen neuen Leasing Vertrag vorgelegt. Da wurden die 1190 Euro fast komplett eingepreist. Die Rate ist um 2 Euro gefallen.
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Re: [D] Höhere Förderung: u.a. 6.000 statt 4.000 €

KarlMii
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Welches "bekannte Formular" denn ?
Seat Mii electric bestellt 24.09.2019 - geändert 10.10.2019 - Leasing-AB 14.10.2019 - Übergabe: 31.03.2020

Re: [D] Höhere Förderung: u.a. 6.000 statt 4.000 €

Endymi0n
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Gerade auf BAFA gelesen,

"Zeitpunkt der Antragstellung

Für Förderanträge, die zwischen 1. Juli 2019 und dem 18.02.2020, 16:00 Uhr, beim BAFA eingegangen sind gelten die Bestimmungen der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen vom 28. Mai 2019. Nach dieser Richtlinie ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes förderfähig. Zusätzlich ist der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS) förderfähig, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde.

Der Umweltbonus beträgt für reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge 4.000 Euro und für von außen aufladbare Plug-In Hybride 3.000 Euro.

Der Umweltbonus wird zur Hälfte durch die Automobilhersteller (Eigenanteil) und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss (Bundesanteil) gewährt"

Re: [D] Höhere Förderung: u.a. 6.000 statt 4.000 €

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Endymi0n hat geschrieben: Gerade auf BAFA gelesen,

"Zeitpunkt der Antragstellung

Für Förderanträge, die zwischen 1. Juli 2019 und dem 18.02.2020, 16:00 Uhr, beim BAFA eingegangen sind gelten die Bestimmungen der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen vom 28. Mai 2019. Nach dieser Richtlinie ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes förderfähig. Zusätzlich ist der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS) förderfähig, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde.

Der Umweltbonus beträgt für reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge 4.000 Euro und für von außen aufladbare Plug-In Hybride 3.000 Euro.

Der Umweltbonus wird zur Hälfte durch die Automobilhersteller (Eigenanteil) und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss (Bundesanteil) gewährt"
@ Endymi0n: Aber bitte keine Verwirrung stiften!

Wenn Förderantrag bis 18.02. 16 Uhr gestellt, aber ab 05.11. zugelassen + Herstelleranteil reicht ==> 3.000 € BAFA

"Sie haben bereits einen Antrag nach der bisherigen Richtlinienfassung vom 28. Mai 2019 gestellt und ihr Auto am 05.11.2019 oder später zugelassen?

Sie befinden sich in einem zweistufigen Verfahren:

1. Stufe: nach der Antragstellung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid (der noch nicht den höheren Bundeszuschuss enthält). Bitte warten Sie diesen ab, da er wichtige Informationen enthält, welche Angaben wir im nächsten Schritt von Ihnen brauchen.
2. Stufe: Sie legen im Verwendungsnachweis u.a. noch die Zulassung vor. Aus dieser können wir ersehen, ob Sie Ihr Fahrzeug am 05.11.2019 oder später zugelassen haben. Dann könnten Sie nicht nur den bisher geltenden Zuschuss erhalten, sondern ggf. stattdessen bereits den erhöhten Bundeszuschuss.

...

Sollte aus den bisher eingereichten Unterlagen bereits ein Herstellerrabatt hervorgehen, welcher den neuen, erhöhten Fördersätzen entspricht, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Sie bekommen dann automatisch den höheren Bundeszuschuss.

Reicht der Rabatt noch nicht aus, fragen wir bei Ihnen nach und Sie haben die Möglichkeit, sich bei Ihrem Hersteller/Händler zu erkundigen, ob dieser zu einer Nachzahlung bereit ist. Diese können Sie uns über den Upload-Bereich mit einer Gutschrift mit Verwendungszweck Nachzahlung Umweltbonus nachweisen. Achtung: eine geänderte Rechnung können wir nicht als Nachweis akzeptieren.

Quelle: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiee ... 22020.html
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Re: [D] Höhere Förderung: u.a. 6.000 statt 4.000 €

Olafito
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Gute Nachrichten.

Ich habe heute meinen BAFA Zuwendungsbesccheid über 3000€ erhalten. Das ging schnell, den Antrag hatte ich am 20.2. gestellt.
Bestellt hatte ich meinen VW eUP Ende September. Zulassung Anfang Februar. VW Leasing über 3 Jahre.
Die BAFA hat keinerlei Unterlagen über den erhöhten Herstellerbonus nachgefordert, Leasingvertrag hat genügt.
Zudem erstattet mit nun auch noch mein VW Händler den erhöhten Herstelleranteil von 1.190€ direkt.
SO macht E Auto fahren Spass :-)
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Re: [D] Höhere Förderung: u.a. 6.000 statt 4.000 €

Eire_1
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Ich hatte im November schon den Antrag gestellt und hatte einen Zuwendungsbescheid über 2000€. Die Nachweisuterlagen (Rechnung, Zulassungsbescheid) hatte ich dann direkt nach der Erhöhung am 13.02.2020 bei der Bafa eingereicht. Heute kam der Änderungsbescheid, dass der alte Zuwendungsbescheid auf 3000€ erhöht wurde. Die Bafa prüft also wirklich nur, ob der Gesamtrabatt ggü. Listenpreis hoch genug ist. Er muss nicht explizit ausgewiesen sein.

Re: [D] Höhere Förderung: u.a. 6.000 statt 4.000 €

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Autokauf Mitte Dezember, Antragstellung am 25.02.2020 und heute kam auch bei mir der Zuwendungsbescheid. \o/
IONIQ FL premium | typhoon silver | 11/2019 bestellt | 20.12.2019 in LL abgeholt
Auf dem Dach 5,76kWp PV. Wenn das nicht reicht kommt der Rest von greenpeace energy.

Re: [D] Höhere Förderung: u.a. 6.000 statt 4.000 €

mspider81
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Kann jemand aus Erfahrung berichten was mit Förderanträgen, die bis zum 30. Juni 2019 gestellt wurden passiert? Werden die gleich behandelt wie Förderanträge ab dem 01.Juli 2019, gehen also auch in das zweistufige Verfahren und bekommen (bei ausreichendem Händlerrabatt) die höhere Förderung? Ich warte seit geraumer Zeit auf Antwort von der Bafa...
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Re: [D] Höhere Förderung: u.a. 6.000 statt 4.000 €

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Gibt es eigentlich eine Frist, in der man den Antrag nach Zulassung stellen muss (nach der er sonst verfristet)?
e-Golf seit 01/2020

Re: [D] Höhere Förderung: u.a. 6.000 statt 4.000 €

barfußelektrisch
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Ich kann es mir selbst beantworten: "Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung für Fahrzeuge die ab dem Zeitraum 05.11.2019 zugelassen wurden, innerhalb der in Ziffer 5.1 genannten Jahresfrist nach Zulassung des Fördergegenstandes erfolgen müssen."
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