Möchte doch nochmal das Thema Privarleasing und neue Förderrichtlinien aufgreifen.
Wenn ich mir die Seite bei der BAFA durchlese (
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiee ... _node.html), dann stehe da nichts von wegen Vergleichsrechnung. Auch im Text, der im Bundesanzeiger zu finden ist, ist beim Thema Leasing davon nicht die Rede.
Dort steht:
-im Fall des Leasings eine Kopie des Leasingvertrags inklusive verbindlicher Bestellung sowie Kalkulation der Leasingrate/interne Kalkulation;
-der deutlich und nachvollziehbar ausgewiesene Eigenbetrag des Automobilherstellers am Umweltbonus, der min- destens dem in Nummer 4 dieser Richtlinie festgelegten Betrag entspricht, sodass die Antragstellerin/der Antrag- steller den Eigenanteil selbstständig prüfen kanN
-bei Leasinggeschäften ist die Vorlage des Kalkulationsblatts der Leasingrate/internen Kalkulation verpflichtend
Beides ist ja wohl mit den aktuellen Benachrichtigungen seitens VW, Seat oder Skoda gegeben. Ob da nun der Begriff „Umweltbonus“ Erwähnung findet oder nicht ist dem Gesetzgeber egal. Der Gesamtrabatt des Herstellers muss über 3000€ liegen Und das tut er, wenn der Anschaffungspreis mindestens 3000€ unter dem Basispreis liegt.
Verstehe oder interpretiere ich die Texte falsch?