Ich weiß, das passt jetzt nicht wirklich ganz zusammen. Allerdings sind die Voraussetzungen ähnlich und beides kommt von der Bafa:
Ab morgen Gilt ja auch bei der Modernisierung von Heizungen und Modernisierungen am Haus ein neues Förderprogramm welches das bisherige ersetzt.
Auch dort ist nun klar geregelt das alle Anträge vor dem 02.01.2020 NICHT nach der neuen Regelung gefördert werden weil die erst mit inkrafttreten der Richtlinie erfolgen kann. Also ab dem 02.01.2020.
Alle Anträge die bisher gestellt wurden, auch die die noch nicht bearbeitet wurden, werden nach der alten, schlechteren Regelung gefördert.
Man kann also sehr gut davon ausgehen das es, sofern die neue Regelung für KFZ endlich steht, es dort genauso laufen wird. Mit einem Stichtag in irgendeiner Form.
Ist nur eine Vermutung, aber alle bisherigen Antragsteller sollten sich da nicht zu viel Hoffnung machen. Sollte es anders kommen gönne ich es natürlich jedem