Dann probiere ich es noch mal als "letzter Versuch":
- Neben Wechselfehlerströmen werden auch einphasige Fehlergleichströme mit Nulldurchgang vom RDC TYP A (30mA) erfasst und dienen dem Personen- /Brandschutz und sind Vorschrift.
- Wenn bei einer Drehstromladung (!) in einem Fehlerfall ein spezieller Fehlergleichstrom ohne Nulldurchgang (!) anliegt, spricht ein normaler RDC Typ A nicht an -> es könnte eine Gefährdung entstehen. Allerdings sind keine praktischen Szenarien bei der Ladung mit einem (intakten) EV bekannt, die einen solchen Fall plausibel machen, auch die interne Überwachung der E-Autos macht eine solche Konstellation sehr unwahrscheinlich. Trotzdem wurde ein RCD Typ B vorsorglich in die aktuelle Vorschrift aufgenommen, wenn eine unbekannte Gleichstromfehlersituation auftreten könnte ... (wer weiß, was für elektrische "Karren" an der öffentlichen Ladesäule anstöpseln ...)
- sollte ein solcher Fehlergleichstrom (woher auch immer) in einer verzweigten Hausinstallation auftreten, kann der vorgeschaltete RDC Typ A "erblinden" und dann in dieser Zeit auch keine personengefährdenden Wechselstromunfälle im eigentlich abgesicherten Netz verhindern! Das wäre eine tatsächliche Gefährdung, falls dann gleichzeitig (!) ein Störfall wie "Fön fällt in Badewanne" auftritt. Deshalb die Empfehlung: Ladedosen mit direkter Zuleitung aus dem Hausanschlusskasten und eigenem RCD, keine einfache Verzweigung aus der Hausinstallation. Dann wäre im Fehlerfall zwar die einzelne Ladezuleitung nicht mehr abgesichert, die übrige Hausinstallation (an die der Fön angestöpselt ist
) aber nicht betroffen.
- ein RCD Typ B in der Zuleitung zur Ladedose schützt dann also zusätzlich vor personengefährdenden Gleichströmen ohne Nulldurchgang bei Drehstromladung und natürlich auch vor Wechsel-(fehler-)strömen. Er erweitert die Schutzwirkung und ersetzt den RCD Typ A. Ein RCD Typ B verhindert aber nicht das "erblinden" eines etwa nachgeschalteten RCD Typ A in einer verzweigten Hausinstallation (Ansprechsschwelle des RCD Typ B ist zu hoch). Daher wiederum: Separate Leitung zur Ladestelle!
- Ein RCD EV ist letztlich ein RCD Typ B mit einer so geringen Ansprechschwelle (6mA), dass er sogar das "erblinden" eines RCD Typ A verhindert. Theoretisch kann damit also auf eine separate Zuleitung verzichtet werden.
Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass mit einer derartig hohen Empfindlichkeit auch die Gefahr von "Fehlalarmen" wächst. Aus der praktischen Erfahrung heraus weiß ich, dass schon manche RCD Typ A so empfindlich sind (die 30mA sind halt der oberste Auslösestrom), dass es in manchen Haushalten schon mal finster wurde, wenn dampfgegart oder gefönt wurde - ohne dass tatsächliche Fehler oder gar Gefährdungen vorlagen!
Fehlerwechselströme treten im Wechselstromnetz logischerweise tatsächlich öfter auf - i.d.R. aber eben nicht personen- /sachgefährdend. Praxisbeispiel: eine normale Aussensteckdose, die bei feuchter Witterung nur durch die Luftfeuchtigkeit den (wohl sehr empfindlichen) RCD Typ A auslöste ...
Also: keine Angst vor eigenen Ladestationen /Zuleitungen, wenn man die wenigen Grundsätze beachtet.
Sicher: RCD Typ A, sicherer: Typ B, noch sicherer: Typ EV
Ein RCD in der mobilen Wallbox ist halt deswegen umstritten, da man die Absicherung der Zuführung oftmals nicht kennt.
Mit einem RCD Typ EV ist man dann aber auf der sehr, sehr , sehr sicheren Seite.
Ich hoffe, ich habe nichts verdreht und richtig zusammengefasst.