Wir besitzen ein E-Auto und sind super happy damit. Wegen der Bequemlichkeit haben wir jetzt eine Wallbox angeschafft. Diese hängt an der straßenseitigen Hauswand. Vor dem Haus befindet sich ein Grünsteifen und ein Fussweg (beide je 1m breit). Die Grundstücksgrenze ist hier die Hausswand. Das Auto steht zum laden auf der öffentlichen Straße. Das Ladekabel muss also den Fussweg queren! Nebenbei: wir wohnen in einem Dorf in Thüringen. Täglich wird der Fussweg von ca. drei Passanten frequentiert. Wir laden 2x pro Woche ca. 1h.
Wie bewertet ihr die rechtliche Situation?
Klar ist das dass Kabel eine potentielle Stolperfalle darstellt und ich dafür eine Sorfaltspflicht / Verkerssicherungspflicht habe. Das Laden von E-Fahrzeugen entspricht ihrem bestimmungsgemäßem Gebrauch. Soweit ich weiß sind daraus entstehende Schäden über die E-KFZ Versicherung abgedeckt.
Ein zweiter Aspekt ist die "Sondernutzung" der Verkersfläche duch das temporär verlegte Ladekabel. Braucht jeder der so etwas vorhat eine Sondergenehmigung? Oder fällt das evlt. unter Anliegergebrauch? Siehe hier:
Der Nachbar der ein Kabel über den Fussweg legt um mit dem Staubsauger das Auto sauber zu machen begeht also auch eine Ordnungswidrigkeit?ThürStrG §14 (4) Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer öffentlichen Straße gelegen sind (Straßenanlieger), dürfen innerhalb der geschlossenen Ortslage die an die Grundstücke angrenzenden Straßenteile über den Gemeingebrauch hinaus auch für die Zwecke der Grundstücke benutzen, soweit diese Benutzung zur Nutzung des Grundstücks erforderlich ist, den Gemeingebrauch nicht dauernd ausschließt oder erheblich beeinträchtigt und nicht in den Straßenkörper eingreift.
Gibt es evtl. bereits Urteile zu dem Thema?
Mit elektrisierten Grüßen
ciso