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Elektromobilitätsgesetz

211 Beiträge - Seite 5 von 22

Re: Elektromobilitätsgesetz

Anonymous
24.09.2014 19:57
Der Entwurf des Gesetzes liegt jetzt herum:
http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten ... urf_bf.pdf

Die wohl wichtigste Motivation für das Gesetz sind die zusätzlichen Gebühreneinnahmen dank des erzwungenen Kennzeichenwechsels, die sich auf 625.000 € belaufen sollen.
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Re: Elektromobilitätsgesetz

Anonymous
24.09.2014 20:42
... und nochmal hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 03262.html

Re: Elektromobilitätsgesetz

umberto
24.09.2014 21:27
Für das Geld, das die neuen Kennzeichen kosten, kann ich lange irgendwo parken. Was für ein Unfug.

Und dann die lineare Hochrechnung, um auf die Million zu kommen. Letztes Jahr 10000 Fahrzeuge, dieses Jahr 100000..schon klar...

Gruss
Umbi
10 Jahre Zoe, 41kWh seit Ende 2018 - Verbrauch ab Zähler mit allem (Ladeverluste) und scharf (Vorheizen)
Aixam eCoupé 2018 - E-Auto ab 15 Jahren - man kommt auch mit 45 km/h an - dank der Ampeln meist gleichzeitig.

Re: Elektromobilitätsgesetz

Nichtraucher
25.09.2014 06:06
Spürmeise hat geschrieben:Die wohl wichtigste Motivation für das Gesetz sind die zusätzlichen Gebühreneinnahmen dank des erzwungenen Kennzeichenwechsels, die sich auf 625.000 € belaufen sollen.
Nein, der Kennzeichenwechsel wird nicht erzwungen. Auf Seite 16 steht:

"Es wird davon aus- gegangen, dass alle Fahrzeughalter aufgrund der Anreizwirkung der mit dem EmoG ver- bundenen künftigen Bevorrechtigungen von der Möglichkeit des Wechsels der Kennzei- chenart Gebrauch machen werden."

Es handelt sich also um eine Möglichkeit.

Ich werde so schnell mein Kennzeichen nicht wechseln. Gar nicht mal so sehr wegen der Kosten, sondern wegen der damit verbundenen Umstände. Ausserdem bringt es ja erst einmal nichts.
Aktuell Zoe Intens mit AHK von Wolf, eig. PV, Überschussladung mit evcc.io
Tibber Empfehlungslink https://invite.tibber.com/3w8af618

Re: Elektromobilitätsgesetz

kai
25.09.2014 08:55
So kurz mal quergelesen,

Gut ist die Beschränkung der Ladezeit auf 4 Stunden oder kleiner am Tag.
Ich denke es wird auf 2 Stunden hinauslaufen.

Ob man mit dem neuen Nummernschild nun keine Feinstaubplakette mehr braucht, kann ich nicht sehen.
Ob man nun Verbrenner ( bzw. Fahrzeuge ohne E-Nummernschild) abschleppen darf ist mir auch nicht klar.

Ich finde die Gleichstellung von PlugIn Hybriden mit 30 Km Reichweite (bis Ende 2016) mit 100% Elektroautos eine Schweinerei. Dürfen die doch jetzt mit vollem Tank schon 4 Stunden lang ihre Batterie auffüllen, wo Sie gar nicht auf das Laden angewiesen sind. Man hat es nicht verstanden, das ein 100% EV aufs landen angewiesen ist.

Klare Industriepolitik.

Für mich ein Zeichen in Richtung Tesla in 2017 zu gehen denn am SC dürfen nur 100% BEVs laden und nur noch private Ladepunkte aufzusuchen, wo man auch heute schon kein spezielles Kennzeichen zum Abschleppen benötigt.

Gruß

Kai
Tesla M3 P Midnight Grey, CrOhm Box/22kw, PV seit 2009 mit EV und 9,43 kWp, Tesla PW 2 mit BackupGateway
Skoda CityGo e
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Re: Elektromobilitätsgesetz

Anonymous
25.09.2014 09:34
Nichtraucher hat geschrieben:Ich werde so schnell mein Kennzeichen nicht wechseln. Gar nicht mal so sehr wegen der Kosten, sondern wegen der damit verbundenen Umstände. Ausserdem bringt es ja erst einmal nichts.
Und die Parkplätze an öffentlichen Ladesäulen, die den E-Kennzeichen vorbehalten sein werden?

Re: Elektromobilitätsgesetz

wp-qwertz
25.09.2014 11:24
wenn für den Wechsel Kosten anfallen - würde ich abwägen.
Aber alleine schon als Außenwerbung für die EV finde ich das extra-Kennzeichen gut. Ist wohl so auch in... eins der skandinavischen Ländern... Norwegen?!? Finde ich gut.
- Zoe: 13.02.15 - 30.12.16
- MX: 60er. 30.12.16 - 23.01.20
+ M3: "Freitag der 13." 13.03.2020
+ Ioniq vFL: 12.08.23

Re: Elektromobilitätsgesetz

golfsierra
25.09.2014 12:24
Mal eine Frage: was ich noch nicht so ganz verstanden habe ... Deutsche EV sollen "neue" Kennzeichen bekommen um dieses Privilegien nutzen zu können ... Was ist aber wenn ich mit österreichischem Kennzeichen nach Passau oder München fahre ... Gelten diese Privilegien dann für mich auch oder nicht?
Sorry wenn diese Frage schon beantwortet wurde ... Ich habe dazu nichts gefunden ...
S 70D

Re: Elektromobilitätsgesetz

Jogi
25.09.2014 13:08
Da würde ich mir vorerst noch gar keinen Kopf drum machen.

Ob die Kommunen überhaupt irgendetwas aus dem optionalen Privilegienkatalog umsetzen werden, bleibt immer noch fraglich.
Als Junge dachte ich, ich werde mal ein alter, weiser Mann.
Jetzt schaut, was aus mir wurde: Ein alter, weißer Mann.

Re: Elektromobilitätsgesetz

Deef
25.09.2014 13:30
@GOLFSIERRA. Das wird sein wird mit der sogenannten Feinstaubplakette. Auch als der Sprache nicht mächtiger Ausländer hättest Du ja wissen müssen, dass Du die Plakette vorher per Post vom zuständigen Landratsamt hättest anfordern müssen. Da Du leider versäumt hast Dich zu informieren, bieten wir Dir die Möglichkeit Dein Fahrzeug draußen vor der Stadt auf einem Park und Ride Parkplatz kostengünstigt abzustellen. Bei Auswärtigen E-Fahrern wird dann noch dazukommen: Ladesäulen haben wir da nicht - du hättest Dich ja vorher informieren können.
So siehts aus. Bei uns
500er la Prima mit Schiebedach, Leaf 2.Zero, VW-T4 California + Eriba Triton, Simson Schwalbe u. Star
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