Back in Black hat geschrieben: ↑
Letztlich musst Du Dein Ziel definieren. So wie Du schreibst heißt das Wandlung aus meiner Sicht.
Lass dich kostenfrei beraten ADAC oder Rechtsschutz, rechne Dir aus was an Wertverlust abgezogen wird, und Du an möglichen Kosten und Zeitaufwand
sowie Ärger und Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben entsteht. Wiege das gegen den sofortigen Verkauf ab. Und entscheide dann.
Dein Vertragspartner ist der Händler, dem Hersteller wirst Du nicht dran kriegen.
Das stellt weniger ein Problem dar. Ich bin selbst Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik und arbeite in einem KFZ-Sachverständigenbüro. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht sitzt nur ein Büro weiter.
Gerade im Verkehrsbereich arbeite ich nur mit Akten, Gerichten, Versicherern und Herstellern von Messgeräten. Eine gute Rechtsschutz habe ich auch. Im VW Verfahren haben wir auch einige Kunden die wir zusammen mit dem Anwalt vertreten. Also ist dies der geringste Aufwand und so eine Klagevorbereitung quasi tägliche Arbeit.
Leider ist Wandlung wirklich die einzig logische Konsequenz. Ich mag das Auto aber und bin sonst auch sehr zufrieden. Leider...
MBj1703 hat geschrieben: ↑
Was soll denn behoben werden? Es gibt kein Problem.
Das ist so by design, also wird auch nichts geändert.
Das ist ein Gebrauchsgegenstand und unterliegt einer Abnutzung, egal ob künstlich oder nicht.
Es ist halt nur ein Auto...und Fahrer und Bedingungen sind nunmal total unterschiedlich.
Nochmal, bist du früher auch gleich zum Anwalt, weil du den im Katalog angegeben Verbrauch nie erreicht hast?
Ja es ist By-Design. Danke an den Hersteller für diese Info, Monate nachdem ich das Auto gekauft habe. Da stand weder vorher ein Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Auto drauf noch steht an der Ladebuchse "Häufiges Laden schadet ihrer Batteriekapazität". Erst auf aktive Nachfrage und durch den internationalen Druck kam ja die Stellungnahme, es sei so gewollt.
Und auch erst durch die Usererfahrung wurde festgestellt, dass es sich um einen zeitlichen sowie ladedurchsatzabhängigen Wert handelt, der zur Berechnung genutzt wird.
Ich beschwere mich weder, dass die 54km nur bei unnatürlicher Fahrweise erreicht werden, noch das die angegebenen 1,8l/100km ebenso realitätsfern sind.
Auch die Änderung der Inspektionsvorgaben, die nun eine regelmäßige Kapazitätsmessung vorsieht, zeigt der Hersteller reagiert auf sein eigenes Design mit einer Nachbesserung. Auch dies wusste ich vorher nicht. Laut Hersteller und Verkäufern ist die Fahrbatterie ja Wartungsfrei. Nun muss ich doch mindestens einmal im Jahr, für mehrere Stunden, das Fahrzeug zur Batteriewartung abgeben. Einen Hinweis im Handbuch oder dem Wartungsheft dazu finde ich auch nicht. Ist es denn meine Aufgabe als zahlender Kunde, den Hersteller darauf hinzuweisen und Aktiv an der Gestaltung eines Workarounds mitzumachen? Ich denke nicht.
Meine täglich Pendelstrecke liegt bei 52km ohne Autobahn. Als das Auto noch "frisch" war konnte ich die Strecke recht unangestrengt rein elektrisch zurück legen. Aktuell geht es nur mit dem o.g. unnatürlichen fahren. Auch darauf wurde man nicht hingewiesen. Ein Fahrzeug in dem ich mit Jacke bekleidet sitzen muss und im Windschatten eines LKWs fahre, um eine vom Hersteller beworbene Reichweite nur irgendwie zu erreichen, ist einfach nicht das, was ich mir von dem Fahrzeug erwarte.
Warum wird denn nicht dargelegt, dass es einen bewussten Abbau der ladbaren Kapazität gibt? Es ist ja vom Hersteller vorgesehen. ( By-Design)
Warum wurde nicht dargelegt, dass eine jährliche Batteriekapazitätsmessung notwendig ist um den beworbenen Wert annähernd zu halten?
Wenn die jährliche Batteriekapazitätsmessung nun zu den Herstellervorgaben der jährlichen Inspektion gehört, dann müsste ich das bei jeder freien Meisterwerkstatt durchführen lassen können ohne meine Garantie zu gefährden. Mir ist nicht bekannt, dass die Protokolle für den DBCAM aktuell schon in die freien Tester integriert sind. Wie soll ich also eine Inspektion nach Herstellervorgaben durchführen lassen, ohne dass die Werkstatt die Möglichkeit hat, diese Vorgabe ohne MUT überhaupt zu erfüllen?
Wenn der Hersteller, by-design, kein Update vorsieht muss m.M.n. eine neue BMU verbaut werden, die entweder Updatefähig ist oder zumindest eine neue SW hat.