Grundsätzlich bitte erst einmal trennen, Garantiefall oder Gewährleistung.
Bei Garantie ist die Frage was der Hersteller in seinen Garantiebedingungen geregelt hat und wie lange er diese ausspricht. Sie muss mich aber mindestens so gut stellen wie die gesetzliche Gewährleistung und darf diese nicht schmälern.
Gewährleistung beginnt nach der Garantiezeit bzw. gilt generell wenn ich ein Produkt erwerbe.
Kosten dürfen mir keine entstehen, also hat der Verkäufer einen Leihwagen zu stellen oder zu bezahlen. Natürlich drücken die sich gerne. Das kann man bis zu einem gewissen Punkt auch mitspielen. Muss es nicht. Hol-/Bringdienst ist wohl das allermindeste bei einer 1-Tages-Aktion und wenn man auch was zu erledigen hat.
Urlaub für sowas, im Traum nicht. Reicht ja schon, dass ich das bezahlte Produkt nicht wie gewohnt nutzen kann. Dafür haben die ja ordentlichen Marge.
Vorsicht bei der Gewährleistung. Innerhalb der ersten sechs Monate muss der Verkäufer ggf. beweisen, dass sein Produkt keinen Mangel hatte. Nach sechs Monaten gilt die Beweislastumkehr. Da verschwimmen auch mal Grenzen zur Kulanz. Da wäre ich eher vorsichtiger und froh wenn sie es so machen und würde wegen dem Auto keinen Affen machen. Z. B. die 12V Batterie meines Verbrenners die nach knapp drei Jahren verreckt ist. ADAC in die Werkstatt, ich freundlich mit den Augen geklappert, Kulanz.
Bei meinen Autos und alles unter 2 Jahre wird von mir gar nicht diskutiert. Einer der Gründe weshalb ich wegen Autos länger wie drei Jahre fahre. Auf diesen Bullshit hab ich keine Lust. Das wird sich jetzt mit Akku ggf. noch weiter verstärken, da hier Wartezeiten schon mit gekauft sind.