beemercroft hat geschrieben: ↑
Simon1982 hat geschrieben: ↑
Hier nochmal dein Punkt 6 im Wortlaut:
“ist ein Ladepunkt eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektromobil aufgeladen werden kann;“
Ein Tesla ist ein Elektromobil. Also ist ein Supercharger ein Ladepunkt.
An einem CCS-Lader kann auch kein Nissan Leaf laden, dennoch ist es ein Ladepunkt.
Zur Wiederholung. Der SuC ist nicht generell zum Laden von Elektromobilen geeignet und bestimmt, sondern nur für Teslas. Das ist ein Fakt, den doch auch mit wiederholter Gegenbehauptung nicht wegbringst. Damit ist ein SuC kein Ladepunkt im Sinne der Verordnung.
Deine Argumentation funktioniert aus meiner Sicht trotz wiederholung nicht. Teslas sind auch Elektromobile. Und ihre Ladesäulen sind "eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt ist ". Die LSV ist absichtlich so geschrieben, dass es alle Elektrofahrzeuge umfasst.
Sonst könnte jeder Hersteller Säulen hinstellen und behaupten es sei nur für ihre Fahrzeuge geeignet und gedacht. Und genau um das zu verhindern wurde diese Verordnung gemacht. Und darum gilt es auch nur für neue Säulen oder solche die Umgebaut werden, man kann Tesla ja schlecht zwingen das rückwirkend zu machen.
Ob ein hinzufügen von einem CCS Stecker aber bereits als "Umbau" gilt, ist nirgends so genau definiert. Sämtliche neuen Säulen fallen aber unter das Gesetz.
Auch der "Private Grund" schützt Tesla aus meiner Sicht nicht, weil:
Im Sinne dieser Verordnung ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunktgehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann;unterschiedliche Arten der Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung sowie alle Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind,anderen Fahrern von Elektromobilen den Zugang zum Ladepunkt zuverwehren, bleiben für die Zuordnung eines Ladepunkts als öffentlichzugänglich außer Betracht
Auch hier wurde (wenn auch kompliziert formuliert) Wert darauf gelegt, dass fast alles als öffentlicher Ladepunkt gilt. "nur für Tesla Fahrzeuge" ist aus meiner Sicht ein "allgemeines Merkmal".
Die ungenauen Formulierungen lassen hier aber genug Spielraum, dass es jeder für seine Argumentation nutzen kann. Daher wird dieses Topic zu keinem Ziel führen. Klarheit würde nur ein richterlicher Entscheid schaffen.