AndiH hat geschrieben: ↑
Es müsste eine gesetzliche Regelung geben das die technischen Unterlagen nach der Garantiezeit freigegeben werden müssen und ein Zugriff auf die Software Parameter möglich ist, dann wäre das ein lohnendes Geschäft für unabhängige Werkstattketten. Das werden die Lobbyverbände der Hersteller aber soweit wie möglich verhindern.
Da sich die Weiterentwicklung der Zellchemie in dennächsten Jahren nicht vorhersehen lässt, ist es nicht besonders wahrscheinlich, dass die bestehende Elektronik weiterverwedet werden kann. Für einen Akkutausch an einem e-Up könnte man natürlich bei einem Dritthersteller die gleichen Zellen oder zumindest die gleiche Zellkonfiguration wie beim Originalakku einsetzen - hier also 2x102 Zellen. Bei gleicher Chemie ist nicht mal eine Softwareanpassung nötig - allerdings wird die Kapazität dann auch nicht dramatisch höher ausfallen. Aber um einen "platten" Akku zu ersetzen reicht es durchaus. Ansonsten müsste man auf Regler und Elektronik aus dem freien Mark zurückgreifen. Wer Akku, Regler und Ladegerät gleichzeitig tauscht, kann sich auch frei programmierbare Teile holen. TÜV Abnahme ist unkritisch, wenn Eckdaten wie Gesamtgewicht, Leistung und Fahrzeugabmessungen gleich bleiben oder geringer sind (siehe die zahlreichen Eigenbauten in der Oldtimerszene). Außerdem bietet VW ja den kompletten Antriebsstrang des e-Up als Ersatzteil für Oldtimer Umrüstungen an (
https://de.motor1.com/news/369103/vw-el ... p-technik/). Das ist sinnvoll, denn der Motor mag zwar der gleiche sein wie im alten e-Up, aber der Regler muss auf die geringere Akkuspannung angepasst sein und das Ladegerät auch - abgesehen davon ist das sowieso ein anderes, denn der neue e-Up kann AC 2 phasig mit 7,2kW laden.
Aber ich sehe nicht das wesentliche Problem bei den Akkus, sondern beim restlichen Fahrzeug. Der Akku des 2020er e-Up mit seinen LG 63 Zellen(
http://queenbattery.com.cn/index.php?co ... chment=109) hat je nach Umgebungstemperatur bis zu 1800 Ladezyklen, bis er auf 80% seiner ursprünglichen Kapazität abgefallen ist. Das sind grob überschlagen 350tkm - und dann ist der Akku noch nicht defekt, sondern nur 20% weniger leistungsfähig. Das sind Laufleistungen, die ein Kleinstwagen nicht sinnvoll erreichen wird. Der e-Up ist vermutlich eher verrostet und die Technik vergammelt (Klimaanlage, Fahrwerk, Innenausstattung). Die Frage wäre also eher wie man die noch brauchbaren Akku des e-Up in ein Nachfolgefahrzeug ohne Akku umbauen könnte. Sozusagen e-Up Rohfahrzeuge ohne Akku, Regler und Ladegerät. Vielleicht muss das dann ja auch nicht mehr der zweckoptimierte (=hässliche) e-Up sein, sondern was ganz anderes....Möglichkeiten ohne Ende für Drittwerkstätten.
Außer natürlich, man muss immer das Neueste und Beste haben. Dann sind saftige Verluste hinzunehmen, denn die Weiterentwicklung der E-Fahrzeuge wird in den nächsten Jahren rasant sein. Einen "alten" e-Up würde ich derzeit niemals abgeben sondern ihn so zu Ende fahren, wie es geplant war.