manv8 hat geschrieben: ↑
Jeder, der bis zum Jahresende den Kauf- bzw. Leasingvertrag, bzw. eine verbindliche Bestellung tätigt ( sind wohl die Meisten hier ), würde, wenn die Neue Regelung wie bereits die alte Regelung aufgebaut werden wird, nicht mehr mit der erhöhten Förderung ( 6000 Euro ) in Genuss kommen, da das Datum auf einem bereits unterschriebenen Vertrag entscheidend ist.
Das ist unwahrscheinlich, da es gegen EU-Recht versoßen würde das Datum eines deutschen Kaufvertrages als Basis zu nehmen. Siehe mein Beitrag auf Seite 254 unten.
Außerdem würden die Leute, die jetzt bestellen dann ganz in der Luft hängen, denn die 4000 Euro Regelung wird durch die 6000 Euro Regelung abgelöst. Es laufen nicht beide nebeneinander her. Nach deiner Argumentation mit dem Kaufvertragsdatum könnte folgendes eintreten: Du bestellst jetzt das Fahrzeug, stellst aber (noch) keinen BAFA Antrag (weil dein Fahrzeug vielleicht erst im Oktober 2020 geliefert werden wird - 9 Monate nach Bewilligung musst du ja zulassen). Die 4000 Euro Regelung wird zum Januar gegen die 6000 Euro Regelung ausgetauscht. Stellst du jetzt deinen BAFA Antrag im Janunar müsste dein BAFA Antrag komplett abgelehnt werden weil es die 4000 Euro Regelung nicht mehr gibt und du wegen des Kaufvertragsdatums in 2019 nicht in die 6000 Euro Regelung reinkommst.
Das wird nicht passieren.
Ich denke es wird so laufen wie weiter vorne beschrieben. Die Besteller in 2019 haben die Chance auf die 6000 Euro Regelung, wenn sie min. 3570 Euro Herstellerrabatt nachweisen können. Und das können wegen der Rabattaktion mit 1564,85 Euro Sondernachlass alle bisherigen Besteller der UpMiGo. Einzig diejenigen, die bereits den Antrag gestellt haben UND die Bewilligungszusage der BAFA haben, könnten Probleme bekommen. Aber das hängt an der BAFA.
Unter dem Strich geht es für die Jetzt-Besteller um 1000 Euro mehr Zuschuss (3000 von der BAFA statt 2000). Die 1000 Euro Herstelleranteil haben wir ja alle schon bekommen....