Also in den aktuellen Förderrichtlinien, gültig ab 28.05.2019 steht z.B.:
Der Erwerb (Kauf oder Leasing) sowie die Erstzulassung müssen am oder nach dem 18. Mai 2016 stattfinden bzw.
stattgefunden haben. Das Fahrzeug muss zum ersten Mal zugelassen sein und mindestens sechs Monate auf den
Antragsteller zugelassen bleiben (Mindesthaltedauer). Jedes Elektrofahrzeug kann nur einmal gefördert werden.
Es sind also aktuell auch Autos förderfähig die vor dem Datum gekauft/zugelassen wurden ab dem die aktuelle Förderung gültig ist.
Und:
Wenn der Netto-Kaufpreis des Basismodells unter Berücksichtigung aller vom Automobilhersteller bzw.
Händler gewährten Nachlässe und Rabatte den Schwellenwert unterschreitet, dann ist der Eigenanteil des
Automobilherstellers am Umweltbonus nachgewiesen.
Also werden ALLE Rabatte durch Händler/Hersteller berücksichtigt. Die Aktionsprämie die wir aktuell (bis 31.12.) noch bekommen z.B. auch - und die würde den "fehlenden Herstelleranteil" der erhöhten Fördersumme locker abdecken.
Wenn die "Regeln" also bleiben wie bisher, dann würden wir mit den erhöhten Fördersätzen die 1000 € zusätzliche staatliche Förderung wohl bekommen können wenn wir den Antrag "spät genug" stellen.
Zumindest verstehe ich das so.
Aber bisher ist ja Nichts konkret festgelegt. Die Absichtserklärung von gestern Abend muss erst noch "in Papier gegossen" werden. Ob das bis zum 1.1.2020 noch klappt wird sich zeigen.
Ciao, Udo