Ich glaub da hast du etwas falsch verstanden. kWh oder Minuten Tariffe wird es auch nach dem 1. April weiterhin geben. Auch mit NewMotion(wir haben eine solche TNM Ladesäule bei mir um die Ecke, die bleibt weiterhin per kWh)marcus.schuel hat geschrieben: ↑ Hallo Zusammen,
ich betreibe eine 22kW NewMotion Station und muss am 1. April auf Pauschalpreis umstellen.
Mein Kenntnisstand ist, dass auch reine Minutentarife dann unzulässig sind. Der überwiegende Teil des Preises muss wohl nach kWh abgerechnet werden. Alternativ dürfen auch reine Flatrates angeboten werden (sprich Monatspreis und dann darf so viel geladen werden, wie man will).
Das ist falsch und wird auch nicht dadurch richtiger, das man es wiederholt. Ladestationen fallen laut Energiewirtschaftsgesetz nicht unter das Eichrecht. Siehe andere Threads.
Das würde mich auch interessieren. Hat nämlich in meinen Augen nicht viel miteinander zu tun. An Ladestationen wird Ware gegen Geld abgegeben. Dort greift das Eichrecht. Die energiewirtschaftliche Einordnung der Ladestation ändert daran in meinen Augen nichts.Major Tom hat geschrieben:@BrabusBB hast du zu der Aussage 'Ladestationen fallen laut Energiewirtschaftsgesetz nicht unter das Eichrecht.' Einen Link? Welchen Thread meinst du?