Preisgestaltung 22kW Station

Re: Preisgestaltung 22kW Station

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Pauschalpreis ergibt keinen Sinn wie von Umrath beschrieben. Warum musst Du darauf umstellen? Ich würde €0,25 pro kWh plus €0,02 pro Minute vorschlagen.
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Re: Preisgestaltung 22kW Station

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Du musst nicht auf Pauschalpreise umstellen. Das hilft auch bezüglich Eichrecht nicht weiter.
Es ist hilfreich sich mit dem zuständigen Eichamt abzustimmen. Da bisher kaum eichrechtskonforme Ladestationen exitieren erhielt ich vom Eichamt die Aussage, dass man das mildeste Mittel anwendet wenn sich der Betreiber selbst meldet, dass bedeutet dass vorerst keine Bußgelder verhängt und sobald ein entsprechende eichrechtskonforme Lösungen vorliegt man die Umrüstungspläne mit den Betreibern abstimmt. Wenn man sich meldet erhält man auch ein Aktenzeichen, was den Vorgang dokumentiert.
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Re: Preisgestaltung 22kW Station

PapaCarlo
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marcus.schuel hat geschrieben: Hallo Zusammen,
ich betreibe eine 22kW NewMotion Station und muss am 1. April auf Pauschalpreis umstellen.
Ich glaub da hast du etwas falsch verstanden. kWh oder Minuten Tariffe wird es auch nach dem 1. April weiterhin geben. Auch mit NewMotion(wir haben eine solche TNM Ladesäule bei mir um die Ecke, die bleibt weiterhin per kWh)

Re: Preisgestaltung 22kW Station

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PapaCarlo hat geschrieben: kWh oder Minuten Tariffe wird es auch nach dem 1. April weiterhin geben.
Mein Kenntnisstand ist, dass auch reine Minutentarife dann unzulässig sind. Der überwiegende Teil des Preises muss wohl nach kWh abgerechnet werden. Alternativ dürfen auch reine Flatrates angeboten werden (sprich Monatspreis und dann darf so viel geladen werden, wie man will).
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Re: Preisgestaltung 22kW Station

PapaCarlo
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Und woher hast du das Info?

Re: Preisgestaltung 22kW Station

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AndreR hat geschrieben: Ich dachte, Pauschalpreise sind ab dem 1.4.19 gemäß Eichgesetz nicht mehr zulässig.
Das ist falsch und wird auch nicht dadurch richtiger, das man es wiederholt. Ladestationen fallen laut Energiewirtschaftsgesetz nicht unter das Eichrecht. Siehe andere Threads.

Edit: Damit sind auch nach wie vor Minutenpreise anwendbar. Der Trick der Eichbehörde ist das man droht und davon ausgeht, dass keiner sich auf einen Streit einlässt.
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Re: Preisgestaltung 22kW Station

AndiH
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TNM hat schon seit Jahren kWh Abrechnung angeboten, ich nehme an nun habe sie ein Problem weil die verwendete Hardware nicht Eichrechtskonform ist. Eventuell deshalb der Schwenk zu Pauschalpreis im Sinne von kleinerem Übel?
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Re: Preisgestaltung 22kW Station

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@BrabusBB hast du zu der Aussage 'Ladestationen fallen laut Energiewirtschaftsgesetz nicht unter das Eichrecht.' Einen Link? Welchen Thread meinst du?
ciao
Tom
http://www.aich.de BMW i3 11/2013 bis 8/2016 (60Ah), ab 8/2016 (94 Ah), ab 1/2018 i3s

Re: Preisgestaltung 22kW Station

Oberfranke
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Major Tom hat geschrieben:@BrabusBB hast du zu der Aussage 'Ladestationen fallen laut Energiewirtschaftsgesetz nicht unter das Eichrecht.' Einen Link? Welchen Thread meinst du?
Das würde mich auch interessieren. Hat nämlich in meinen Augen nicht viel miteinander zu tun. An Ladestationen wird Ware gegen Geld abgegeben. Dort greift das Eichrecht. Die energiewirtschaftliche Einordnung der Ladestation ändert daran in meinen Augen nichts.
Tesla Model S85 seit 26.11.2015 :D :D :D
www.e-mops.de - Ladestationen mit Wau-Effekt

Re: Preisgestaltung 22kW Station

marcus.schuel
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Hier das angekündigte Update zur Situation:
Die Ladestation wird weiterhin gerne genutzt. :)
Im Schnitt werden 10kWh abgenommen und tatsächlich bekomme ich von den meisten Fahrern gesagt, dass der Preis zu niedrig sei. Ich lasse es jetzt trotzdem erstmal bei drei Euro pro Ladung, das sind im Schnitt immer noch 30ct/kWh und das ist ein fairer Preis.
Die Umstellung auf einen Pauschalpreis hat NewMotion selbst vorgeschlagen, da meine Station älter sei und daher sonst nicht eichrechtlich korrekt zu betrieben sei.
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