Ab dem 04.02.2019 verdoppelt NRW die Kaufprämie für Gewerbliche Käufer:
https://www.elektromobilitaet.nrw.de/ne ... t-das-spe/
Wenn ich das also richtig lese, dann ist er Audi e-tron damit nicht förderfähig, da er die zulässige Gesamtmasse von 2,3 t schon mit seinem Leergewicht reißt. Als Nutzfahrzeug N1 ist er aber auch nicht gebaut. Nur die Klasse N2 würde nach dem, was im Folgenden steht ja prinzipiell für alle PKW gelten...ich glaube das kann so nicht richtig sein.Die Förderung für Fahrzeuge beträgt 4.000 Euro für die Klassen M1 und N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von weniger als 2,3 Tonnen und 8 000 Euro für die Klasse N1³ mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 2,3 Tonnen und für die Klasse N2 bis 7,5 Tonnen.
Quelle: https://www.elektromobilitaet.nrw.de/un ... ehmen/faq/
Klasse M1:
Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens
acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Klasse N1:
Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer
zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.
Klasse N2:
Fahrzeuge, die mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B im Inland geführt werden dürfen
Quelle: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/them ... lassen.pdf
Na endlich Mal was richtig gemacht, NRW.Eagle_86 hat geschrieben:Wenn ich das also richtig lese, dann ist er Audi e-tron damit nicht förderfähig, da er die zulässige Gesamtmasse von 2,3 t schon mit seinem Leergewicht reißt. Als Nutzfahrzeug N1 ist er aber auch nicht gebaut. Nur die Klasse N2 würde nach dem, was im Folgenden steht ja prinzipiell für alle PKW gelten...ich glaube das kann so nicht richtig sein.Die Förderung für Fahrzeuge beträgt 4.000 Euro für die Klassen M1 und N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von weniger als 2,3 Tonnen und 8 000 Euro für die Klasse N1³ mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 2,3 Tonnen und für die Klasse N2 bis 7,5 Tonnen.
Quelle: https://www.elektromobilitaet.nrw.de/un ... ehmen/faq/
Klasse M1:
Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens
acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Klasse N1:
Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer
zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.
Klasse N2:
Fahrzeuge, die mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B im Inland geführt werden dürfen
Quelle: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/them ... lassen.pdf
Deine Quelle ist missverständlich, die 2.3t beziehen sich auf Nutzfahrzeuge Klasse N1, nicht PKW M1.Eagle_86 hat geschrieben:Wenn ich das also richtig lese, dann ist er Audi e-tron damit nicht förderfähig, da er die zulässige Gesamtmasse von 2,3 t schon mit seinem Leergewicht reißt.
Beim Blick in die Details findet man dies: