Hallo zusammen,
Mein Arbeitgeber hat sich bereiterklärt, mir für mein E-Auto einen Ladepunkt (Wallbox 11/22kW) zu errichten. Dieser soll nur für Mitarbeiter zur Verfügung stehen, von einem Authentifizierungssystem oder Schloss möchten wir aber absehen. Der Firmensitz sowie der Firmenparkplatz liegen in einem eingezäunten Gewerbegebiet mit Schranke und Portier, allerdings sind mehrere Firmen auf diesem Gelände ansässig. Der vorgesehene Parkplatz ist bereits mit einem "nur für Mitarbeiter der Firma XYZ" versehen.
Hier stellt sich die Frage, ob dies bereits ausreichend ist, dass der Ladepunkt nicht mehr der Ladesäulenverordnung unterliegt.
has-to-be bringt den Vorschlag, dass das Autokennzeichen den Zugang beschränkt https://has-to-be.com/de/allgemein/lade ... gaenglich/, hat jemand Erfahrungen mit dieser Argumentation oder andere kreative Vorschläge, um die Ladesäule als "nicht-öffentlich" im Sinne der LSV zu deklarieren?
Von einer Parkplatzsperre würden wir gerne absehen.
Vielen Dank im Voraus!