Ladepunkt beim Arbeitgeber vs. Ladesäulenverordnung

Ladepunkt beim Arbeitgeber vs. Ladesäulenverordnung

blau
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Hallo zusammen,

Mein Arbeitgeber hat sich bereiterklärt, mir für mein E-Auto einen Ladepunkt (Wallbox 11/22kW) zu errichten. Dieser soll nur für Mitarbeiter zur Verfügung stehen, von einem Authentifizierungssystem oder Schloss möchten wir aber absehen. Der Firmensitz sowie der Firmenparkplatz liegen in einem eingezäunten Gewerbegebiet mit Schranke und Portier, allerdings sind mehrere Firmen auf diesem Gelände ansässig. Der vorgesehene Parkplatz ist bereits mit einem "nur für Mitarbeiter der Firma XYZ" versehen.

Hier stellt sich die Frage, ob dies bereits ausreichend ist, dass der Ladepunkt nicht mehr der Ladesäulenverordnung unterliegt.

has-to-be bringt den Vorschlag, dass das Autokennzeichen den Zugang beschränkt https://has-to-be.com/de/allgemein/lade ... gaenglich/, hat jemand Erfahrungen mit dieser Argumentation oder andere kreative Vorschläge, um die Ladesäule als "nicht-öffentlich" im Sinne der LSV zu deklarieren?
Von einer Parkplatzsperre würden wir gerne absehen.

Vielen Dank im Voraus!
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Re: Ladepunkt beim Arbeitgeber vs. Ladesäulenverordnung

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Mit einer Schranke ist es meiner Meinung nach eindeutig - der Parkplatz ist nicht tatsächlich für die Allgemeinheit zugängig.

Re: Ladepunkt beim Arbeitgeber vs. Ladesäulenverordnung

zoppotrump
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Lässt denn der Portier die Öffentlichkeit rein? Er beschränkt doch sicher den Zutritt, denn sonst wäre er irgendwie überflüssig. Oder?

Re: Ladepunkt beim Arbeitgeber vs. Ladesäulenverordnung

zoppotrump
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Langsam aber stetig hat geschrieben:Mit einer Schranke ist es meiner Meinung nach eindeutig - der Parkplatz ist nicht tatsächlich für die Allgemeinheit zugängig.
Naja, streng genommen kann auch eine Schranke jeden rein lassen. Bspw. an einem öffentlichen Parkhaus, wo sich jeder ein Einfahrticket ziehen kann.

Re: Ladepunkt beim Arbeitgeber vs. Ladesäulenverordnung

blau
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Langsam aber stetig hat geschrieben:Mit einer Schranke ist es meiner Meinung nach eindeutig - der Parkplatz ist nicht tatsächlich für die Allgemeinheit zugängig.
Naja, mir macht halt die Begriffsbestimmung von "öffentlich" nach LSV Bauchschmerzen:

"...ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann; unterschiedliche Arten der Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung sowie alle Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, anderen Fahrern von Elektromobilen den Zugang zum Ladepunkt zu verwehren, bleiben für die Zuordnung eines Ladepunkts als öffentlich zugänglich außer Betracht; "

Reicht da die Schranke aus, um den Personenkreis (Mitarbeiter von mehreren Firmen) weit genug einzuschränken, dass diese nicht "nur nach allgemeinen Merkmalen" bestimmbar sind?
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Re: Ladepunkt beim Arbeitgeber vs. Ladesäulenverordnung

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blau hat geschrieben:Reicht da die Schranke aus, um den Personenkreis (Mitarbeiter von mehreren Firmen) weit genug einzuschränken, dass diese nicht "nur nach allgemeinen Merkmalen" bestimmbar sind?
Da bin ich sicher, da alle X dort ansässigen Firmen ihre Mitarbeiterlisten (theoretisch) jederzeit "ausdrucken" könnten d.h. die berechtigten Mitarbeiter-Fahrer und jeweiligen Firmenbesucher namentlich aufgelistet werden können. Und bei den Firmen untereinander wird es ja keine Probleme durch Fehlparker geben.

Und überhaupt: so heiß wird die LSV offensichtlich nicht gegessen, man beachte die doch einigen neu eröffneten Tesla-Supercharger im öffentlichen Straßenraum die der LSV mehrfach nicht entsprechen, dort scheint ein kleines Hinweisschild "Nur für Tesla" zu genügen um der LSV Tschüss zu sagen.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Ladepunkt beim Arbeitgeber vs. Ladesäulenverordnung

electic going
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Du zitierst da eine Stelle die besagt, wann eine Ladesäule öffentlich ist um zu fragen, wann sie es nicht ist? Na in allen anderen Fällen. Dort steht doch, welche Kriterien eine öffentliche Säule erfüllen muss, um öffentlich zu sein.

"unterschiedliche Arten der Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung sowie alle Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, anderen Fahrern von Elektromobilen den Zugang zum Ladepunkt zu verwehren, bleiben für die Zuordnung eines Ladepunkts als öffentlich zugänglich außer Betracht"

Nun, und genau die erfüllst du nicht und damit ist das Thema durch. Nicht öffentlich, damit keine Zuordnung als öffentlicher Ladepunkt. Oder sollte er öffentlich sein?

Re: Ladepunkt beim Arbeitgeber vs. Ladesäulenverordnung

mobafan
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Die Schranke ist egal. Aber das Schild sagt: "Nur für Mitarbeiter von XY". Dieses ist ein nicht nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbarer Personenkreis (da namentlich bekannt) -> nicht öffentlich nach LSV.
Verbrennerfreier Haushalt im Energieplushaus.
ID.4 Pro, Zweitwagen eGolf 300.

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Re: Ladepunkt beim Arbeitgeber vs. Ladesäulenverordnung

DiLeGreen
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Warum Zeit verschwenden und sich den Kopf über Probleme zu zerbrechen die überhaupt keine sind...
Ob auf dem Firmenparkplatz wohl auch alle Stellflächen der Vorschrift für den öffentlichen Straßenraum entsprechen und auch die komplette Beschilderung nach Vorschrift ist?
ZOE Q210 2016-2024, Fiat Doblò 2,0 L Diesel 2024-2025, E-Berlingo ab 2025
Mitglied bei taubermobil Carsharing e.V. und HITA - Healthcare IT for Africa e.V.

Re: Ladepunkt beim Arbeitgeber vs. Ladesäulenverordnung

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DiLeGreen hat geschrieben:Warum Zeit verschwenden und sich den Kopf über Probleme zu zerbrechen die überhaupt keine sind...
+1 :thumb:

Firmenparkplatz nur für MA mit Pförtner und Schranke ==> kein Ladepunkt nach LSV
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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