Ich erzähl' dann mal ein paar Interna. Aber nur die die schon öffentlich bekannt sind.
1. Ich habe gehört, dass die Ladesäulen am Ende dem Land Berlin gehören? - Weiß jemand, ob das zutrifft?
Die Allego-Ladesäulen aus dem Vertrag mit dem Land Berlin gehören nach Vertragsende dem Land Berlin. Es sei denn der Vertrag wird verlängert. Das Land hat ja auch große Teile der Investitionskosten mittels Zuschuss bezahlt. Der Vertrag läuft bis 2022 und enthält eine Verlängerungsoption. Ob verlängert wird oder nicht wird man dann irgendwann der Presse entnehmen können.
Ladesäulen, die nicht aus diesem Vertrag stammen, gehören natürlich danach nicht dem Land Berlin sondern weiterhin ihrem Eigentümer.
2. Auf
http://www.be-emobil.de/ steht "In insgesamt 167 Suchräumen (blau) wurden nach der Genehmigung durch die Behörden Ladesäulen in Betrieb genommen." Verstehe ich das richtig, dass die Bezirksämter Wünsche äußern konnten, an welchen Stellen ungefähr Ladesäulen entstehen sollen?
Na ja, ohne Bezirksamtszustimmung gibt es gar keine Ladesäulen im öffentlichen Raum, da die eben eine Sondernutzungserlaubnis brauchen. Die Standorte sind vom Senat vorgeschlagen worden, da steckt ein berechnetes Versorgungsmodell hinter (vom DLR glaub' ich errechnet damals). Inwieweit die Bezirksämter da Wünsche geäußert haben weiß ich nicht. Möglich wäre es aber sicherlich gewesen. Es ist auch heute noch möglich.
3. Gab es eine Priorisierung: bevorzugt im öffentlichen Raum oder im halb-öffentlichen?
Im Öffentlichen Raum. Im halböffentlichen Raum kann das Berliner Modell auf Wunsch zwar auch angewendet werden, muss aber nicht, da reicht es, die Ladesäulenverordnung einzuhalten.
4. Wie sind die Sondernutzungsrechte für den öffentlichen Raum ausgestaltet? Wird dafür eine Gebühr erhoben? Ist die Genehmigung befristet? An welche Bedingungen geknüpft? Erhalten auch andere als Allego Sondernutzungsrechte? Wenn ja: welche Bedingungen müssen dafür erfüllt sein?
Siehe auch:
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg ... 815151.php
Das sind ganz normale Sondernutzungserlaubnisse, wie für ein Straßenfest. Die kosten was. Wieviel steht in der Sondernutzungsgebührenverordnung, da die Säule nicht allzuviel Standfläche braucht ist das nicht allzu teuer:
http://gesetze.berlin.de/jportal/?quell ... l&max=true
Der Parkplatz vor der Ladesäule wird nicht von der Sondernutzungserlaubnis umfasst, der bekommt stattdessen eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung.
Die Erlaubnis ist bislang an die Laufzeit des Vertrages zum Berliner Modell (also: 2022) gekoppelt. Längere Fristen sind ausnahmsweise in speziellen Fällen möglich - zumindest weiß ich schon von einer solchen Ausnahme.
Jede Frau und jedermann kann eine solche Sondernutzungserlaubnis bekommen. Bedingung ist der Abschluß eines Teilnahmevertrages am Berliner Modell mitsamt den dazu zugehörigen Bedingungen. In diesen Verträgen gibt es dann keinen Zuschuss des Landes Berlin, dafür gehören die Ladesäulen danach aber auch immer noch dem Errichter und nicht dem Land. Man kann sich stattdessen anderswo Zuschüsse besorgen. Weitere Bedingung ist: 300m Abstand zu Allego-Ladesäulen einhalten. Es ist
keine Bedingung, maximal 11kW anzubieten, mehr ist möglich.
Der Zugang zum Berliner Modell und der Betrieb von Ladestationen ist für Alle möglich, Allego hat kein Monopolrecht. Diese Möglichkeit hat lange Zeit niemand genutzt, aber inzwischen ist Innogy Teil des Berliner Modells. Ein weiteres bekanntes Unternehmen hat inzwischen den Vertrag unterschrieben und noch ein anderes Unternehmen steht ganz kurz davor.