Blue shadow hat geschrieben: ↑
Was sich mit AHK stark ändert, sind die Gewichtsverteilung / Giermomente...daraus können Probleme bei Abs/Esp folgen.
Und wo ist da jetzt der Unterschied zu Verbrennern? Ich kenne nur den BMW der die Möglichkeit bietet, ATC Modus ein zu schalten. Das wird aber auch bei Schneeketten Betrieb empfohlen und beeinflusst fast nur die Anti Schlupfregelung im ESP. Weniger Gas tut es auch.
Wenn die Hinterachse ab haut, oder die Vorderräder schieben, kann das sowohl vom Anhänger her kommen, oder aber durch falschen Schwerpunkt bei der Beladung. Die Reaktion des ESP muss die gleiche sein, abbremsen einzelner Räder, und zwar die Gleichen wie ohne Anhänger Betrieb. Ist der Anhänger zu schwer, also gleiches Gewicht wie das Zugfahrzeug, haben die vier Räder keine Chance mehr irgendetwas zu beeinflussen, aber gleichgültig ob Verbrenner oder Elektroantrieb.
Wenn eine eigene Software für Anhängerbetrieb eingesetzt werden soll, dann muss diese auf die Räder des Anhängers wirken (siehe Anhänger - ESP), das Fahrzeug kann da wenig ausrichten. Das Fahrzeug kann nur versuchen so stabil wie möglich in der Spur zu bleiben, egal was die Instabilität hervorgerufen hat. Torquevectoring halt, also zusätzlich lenken mit unterschiedlichen Bremsmomenten an den vier Rädern.
(Ich hatte am Samstag zwei Bäume im Anhänger. So große Erdballen, dass wir die zu viert kaum bewegen konnten und meine Schubkarre nun Schrott ist. Diese sind mit dem Erdballen ganz vorne gelegen, sodass die Baumkronen über den Anhängerrand ein bis zwei Meter raus geragt haben. Das Gewicht auf der AHK war sicherlich mehr als die erlaubten 50kg... Das Anfahren war extrem schwer, weil auch bei trockener Fahrbahn die Vorderräder sehr leicht zum durch drehn neigten und das ASR ab geregelt hat. Ähnliches kannte ich nur vom Koppenpass im Januar, bei 20cm Schnee auf Glatteis mit 20% Steigung und Schneeketten, da hat auch der richtig beladene Anhänger trotz Schneeketten das ASR auf den Plan gerufen und die Vorderräder standen still. Das Abschalten des ASR wie es von Wohnwagenforen für diesen FAll empfohlen wird, geht bei Elektrofahrzeugen generell nicht. Aber das sollte kein Grund für die Nicht Genehmigung sein.)