winwou hat geschrieben:WinnieW hat geschrieben:aber man sollte sich im Klaren darüber sein dass der Netzbetreiber jederzeit dem Anschlussinhaber auf Grundlage der TAB ein einphasiges Laden > 20 A untersagen könnte.
Wie denn. Die WB ist 3-phasig angeschlossen und es hängt kein Auto dran. Was wollen die daran untersagen.
An einer CEE32/3 kann man auch nicht erkennen ob daran ein 1-phasigen Verbraucher mit 7,4 kW angeschlossen wurde.
Das ist derzeit so, kann sich aber in einer zukünftigen Revision der TAB ändern. Das befindet sich derzeit in Fachkreisen in Diskussion.
Es gibt da nämlich Entwicklungen denen die deutschen Netzbetreiber begegnen wollen.
Es befinden sich u.a. die Punkte in Erörterung:
- Die Anmeldepflicht für fest installierte Ladestationen soll auf portable Ladestationen (z.B. Juice Booster, NRG-Kick) ausgeweitet werden sofern diese regelmäßig in einem Haushalt genutzt werden u. eine Ladeleistung von mehr als 4,6 kW ermöglichen.
- Die Hersteller von Ladeeinrichtungen sollen die Schieflastkriterien bei diesen einhalten; was wohl einer Begrenzung der Ladeleistung auf 20 Ampere pro Phase gleichkommt falls nicht über alle drei Phasen geladen wird.
- Das Thema Blindleistung bei den Ladegeräten wird wichtiger. Ladegeräte welche beim cos Phi nicht zwischen 0,9 und 0,99 liegen sollen keine Nutzungserlaubnis erhalten.