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Ladesäule für Behinderte?

7 Beiträge

Ladesäule für Behinderte?

rip-deal
22.11.2018 12:30
Im PArkhaus in Monheim ist eine Ladesäule mit zwei Stellplätzen. Der linkeist dabei mit zwei Schildern ausgestattet: "Parken für Behinderte" und "Parken für Elektrofahrzeuge". Am rechten steht nur "Parken für Elektrofahrzeuge". Ist der linke Platz jetzt nur für Behinderte mit Elektrofahrzeug oder darf dann da sowohl als Behinderter als auch mit einem Elektrofahrzeug parken?
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Re: Ladesäule für Behinderte?

Anonymous
22.11.2018 12:40
Da das beides keine offiziellen, StVO-konformen Schilder sind, darf da jeder parken, wie er will. Bei StVO-konformen Schildern gibt es meines Wissens nach keine Hierarchie unter den Zusatzzeichen, so dass dort dann beide Nutzergruppen parken könnten.

Re: Ladesäule für Behinderte?

flor_tim
22.11.2018 12:57
Naja, dank vieler Verbrenner die Ladesäulen zuparken, defekten Ladern usw. gibt der E-Mobilist doch eh als "Fortbewegungseingeschränkt".......wahrscheinlich eine moderne Behinderung

Re: Ladesäule für Behinderte?

hghildeb
22.11.2018 14:33
Jou, sowas wird gerne gemacht. In Bamberg an der Konzerthalle gibt es so eine ähnliche Kombination.
Wahrscheinlich gehen die Betreiber davon aus, dass Gehbehinderte und E-Mobilisten beides so kleine Randgruppen sind, dass die sich die "Sonderrechte" ruhig teilen können.
Elektro als Daily seit 2017, aktuell Skoda Enyaq 80

Re: Ladesäule für Behinderte?

Helfried
22.11.2018 16:26
Beide brauchen etwas breitete Plätze (Tesla...) , insofern keine schlechte Idee, sofern der Bedarf gelegentlich evaluiert wird.
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Re: Ladesäule für Behinderte?

StVO
22.11.2018 22:17
Ich halte das für keine gute Lösung, da einer immer benachteiligt wird.

Re: Ladesäule für Behinderte?

Hellkeeper
23.11.2018 18:08
TeeKay hat geschrieben:Da das beides keine offiziellen, StVO-konformen Schilder sind, darf da jeder parken, wie er will.
Es gilt das was in den AGB drinnen steht und natürlich ob der Garagenbetreiber Verstöße ahndet.

Beispiel:
Wird das Fahrzeug so abgestellt, dass angrenzende Stellplätze nicht den Markierungen entsprechend benützt werden können, so ist für die mitbenützten Plätze das anfallende Entgelt lt. Kurzparktarif zu entrichten. WIPARK behält sich vor, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden so zu versetzen, dass nur ein Stellplatz in Anspruch genommen wird.
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