Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen
Gulfoss
14.11.2018 06:58Wie hier und da zu lesen, nun nochmal in einem eigenen Thread.
Leitthema:
"Für den Verkauf von Ladestrom bedeutet dies, dass nach Auffassung des BMWi ein nach Kilowattstunden berechneter Preis grundsätzlich erlaubt ist, reine Zeittarife dagegen verboten; monatlich abgerechnete Flatrates sind erlaubt, Einmalgebühren (sog. Session-Fees) wieder verboten. Aktuell müssen daher viele Ladestromanbieter ihre Preismodelle anpassen oder es auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen.""
Quelle:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downlo ... nFile&v=10
Seite 3
PS.: Der Verbraucherschutz hat ein sehr(!) offenes Ohr für Anbieter, die sich nicht daran halten..
WärmepumpenID.3
Anzeige
Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen
geko
14.11.2018 07:16Im gleichen Gutachten steht auch, dass Kombinationen aus kWh- und Zeitabrechnung rechtens sind. Prima. 0,01/Euro pro kWh zzgl. 0,50 Euro/Min. - Viel gewonnen aus Verbrauchersicht.
Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen
4630
14.11.2018 11:43geko hat geschrieben:Im gleichen Gutachten steht auch, dass Kombinationen aus kWh- und Zeitabrechnung rechtens sind. Prima. 0,01/Euro pro kWh zzgl. 0,50 Euro/Min. - Viel gewonnen aus Verbrauchersicht.
Hauptleistung und Nebenleistung werden da wohl die Schlüsselbegriffe sein. Der Hauptteil einer Abrechnung muss aus der kWh-basierten Ermittlung kommen, weitere Nebenleistungen sind aber zulässig. 50:50 als Aufteilung wären sicher schon zu wenig - 70:30 vielleicht gerade möglich (aber das ist jetzt geraten).
Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen
14.11.2018 12:02Very nice. Das hätte man kaum schöner formulieren können, es entspricht weitgehend auch meinem Empfinden zur Sachlage.
Zeittarife sind Bullshit!
Gruß
tango
___________________________________
4/2014 - 12/2014 10.000 km Twizy
12/2014 ZOE Intens black
07/2019 "alte ZOE" mit 41 kWh Batterie
12/2022 ID.3 Pro
02/2023 Tesla Model Y SR
Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen
14.11.2018 12:37tango hat geschrieben:Very nice. Das hätte man kaum schöner formulieren können, es entspricht weitgehend auch meinem Empfinden zur Sachlage.
Zeittarife sind Bullshit!
Wenn die Zeittarife das einzige Mittel sind Ladesäulenblockierer von der Säule fern zu halten kann ich damit leben.
mal sehen wie das in Zukunft gehandhabt wird. Ist ein wenig so wie das bestellen eines Glas Wassers im Restaurant. Da zahlt man auch nach Konsum, wenn dieser aber zu klein ist wird man raus geworfen. Bin gespannt wie das dann funktioniert.
ZOE Live Q210 6/2013 * AHK legal Typisiert 18.07.2017 * 40kWh Batterie 12.03.2019
Aktuell: 150.000 km
Niemand ist bei mir auf der Ignor-Liste!
Anzeige
Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen
Anonymous
14.11.2018 12:43AbRiNgOi hat geschrieben:Wenn die Zeittarife das einzige Mittel sind Ladesäulenblockierer von der Säule fern zu halten kann ich damit leben.
Zeittarife halten keine Ladesäulenblockierer fern, da Ladesäulenblockierer in den allermeisten Fällen Verbrenner sind oder E-Auto Fahrer die gar keinen Ladevorgang starten.
Schnarchlader sind
keine Ladesäulenblockierer.
Abgesehen davon ist diese Diskussion hier off-topic, und wurde schon in mehr als genugn anderen Threads zu Tode diskutiert.
Hier geht es um das Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen.
Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen
enabler
14.11.2018 23:31tango hat geschrieben:Very nice. Das hätte man kaum schöner formulieren können, es entspricht weitgehend auch meinem Empfinden zur Sachlage.
Ist halt auch nur ein Rechtsgutachten (mit gewissem Gewicht) und keine Verordnung.
Zeittarife sind Bullshit!
Würde ich so nicht sagen. Gibt im öffentlichen Raum genügend Argumente dafür.
Frage: wie soll ein kleines Unternehmen denn sonst die Ladedienstleistung verrechnen? Energiemenge kann man ja knicken, da der Handel mit Strom natürlich kein freies Gewerbe ist. Und der kleine Gasthof ums Eck wird wohl nicht so schnell ein EVU werden.
Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen
einfallzel
15.11.2018 08:12geko hat geschrieben:Im gleichen Gutachten steht auch, dass Kombinationen aus kWh- und Zeitabrechnung rechtens sind. Prima. 0,01/Euro pro kWh zzgl. 0,50 Euro/Min. - Viel gewonnen aus Verbrauchersicht.
Zzgl. einer Startgebühr von 5€.
--
02/17 Audi A3 1.4 TFSI e-tron
03/20 Audi A3 40 e-tron
Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen
15.11.2018 10:25enabler hat geschrieben: Energiemenge kann man ja knicken, da der Handel mit Strom natürlich kein freies Gewerbe ist.
Tja mittlerweile ist der Bürokratismus soweit gedien, dass immer mehr zueinander völlig inkompatible Gesetze und Verordnungen erlassen werden (z.B. EEG vs. EnWG bzgl. Stromverkauf an Ladesäulen). Heute darf man sich noch das zwangsweise zu begehende Vergehen mit der geringsten zu erwarteten Strafe aussuchen.
In ein paar Jahren wird es soweit sein, dass aufgrund eines Gesetzes A) das Atmen und aufgrund eines anderen Gesetzes B) das Nichtatmen strafbar sein wird, so dass man immer und zu jeder Zeit in den Knast kommt (bzw. je nach Abwägung gleich stirbt). Dann hat der Bürokratismus gesiegt.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen
zoppotrump
17.11.2018 10:10Ich frage mich, welches Auswirkungen dieses Rechtsgutachten hat. Die Betreiber von Ladesäulen scheinen sich daran nicht wirklich zu halten. Siehe die aktuelle Aktion von EnBW zu 1EUR bzw. 2 EUR pro Session. Oder?