Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

Gulfoss
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Wie hier und da zu lesen, nun nochmal in einem eigenen Thread.

Leitthema:
"Für den Verkauf von Ladestrom bedeutet dies, dass nach Auffassung des BMWi ein nach Kilowattstunden berechneter Preis grundsätzlich erlaubt ist, reine Zeittarife dagegen verboten; monatlich abgerechnete Flatrates sind erlaubt, Einmalgebühren (sog. Session-Fees) wieder verboten. Aktuell müssen daher viele Ladestromanbieter ihre Preismodelle anpassen oder es auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen.""

Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downlo ... nFile&v=10

Seite 3

PS.: Der Verbraucherschutz hat ein sehr(!) offenes Ohr für Anbieter, die sich nicht daran halten.. ;)
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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

geko
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Im gleichen Gutachten steht auch, dass Kombinationen aus kWh- und Zeitabrechnung rechtens sind. Prima. 0,01/Euro pro kWh zzgl. 0,50 Euro/Min. - Viel gewonnen aus Verbrauchersicht.
emobly. Das Magazin für Elektroautos. Unabhängig. Authentisch. Elektrisch.

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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geko hat geschrieben:Im gleichen Gutachten steht auch, dass Kombinationen aus kWh- und Zeitabrechnung rechtens sind. Prima. 0,01/Euro pro kWh zzgl. 0,50 Euro/Min. - Viel gewonnen aus Verbrauchersicht.
Hauptleistung und Nebenleistung werden da wohl die Schlüsselbegriffe sein. Der Hauptteil einer Abrechnung muss aus der kWh-basierten Ermittlung kommen, weitere Nebenleistungen sind aber zulässig. 50:50 als Aufteilung wären sicher schon zu wenig - 70:30 vielleicht gerade möglich (aber das ist jetzt geraten).

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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Very nice. Das hätte man kaum schöner formulieren können, es entspricht weitgehend auch meinem Empfinden zur Sachlage.
Zeittarife sind Bullshit!
Gruß

tango

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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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tango hat geschrieben:Very nice. Das hätte man kaum schöner formulieren können, es entspricht weitgehend auch meinem Empfinden zur Sachlage.
Zeittarife sind Bullshit!
Wenn die Zeittarife das einzige Mittel sind Ladesäulenblockierer von der Säule fern zu halten kann ich damit leben.
mal sehen wie das in Zukunft gehandhabt wird. Ist ein wenig so wie das bestellen eines Glas Wassers im Restaurant. Da zahlt man auch nach Konsum, wenn dieser aber zu klein ist wird man raus geworfen. Bin gespannt wie das dann funktioniert.
ZOE Live Q210 6/2013 * AHK legal Typisiert 18.07.2017 * 40kWh Batterie 12.03.2019
Aktuell: 149.000 km

Niemand ist bei mir auf der Ignor-Liste!

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

drilling
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AbRiNgOi hat geschrieben:Wenn die Zeittarife das einzige Mittel sind Ladesäulenblockierer von der Säule fern zu halten kann ich damit leben.
Zeittarife halten keine Ladesäulenblockierer fern, da Ladesäulenblockierer in den allermeisten Fällen Verbrenner sind oder E-Auto Fahrer die gar keinen Ladevorgang starten.
Schnarchlader sind keine Ladesäulenblockierer.

Abgesehen davon ist diese Diskussion hier off-topic, und wurde schon in mehr als genugn anderen Threads zu Tode diskutiert.

Hier geht es um das Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen.

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

enabler
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tango hat geschrieben:Very nice. Das hätte man kaum schöner formulieren können, es entspricht weitgehend auch meinem Empfinden zur Sachlage.
Ist halt auch nur ein Rechtsgutachten (mit gewissem Gewicht) und keine Verordnung.
Zeittarife sind Bullshit!
Würde ich so nicht sagen. Gibt im öffentlichen Raum genügend Argumente dafür.

Frage: wie soll ein kleines Unternehmen denn sonst die Ladedienstleistung verrechnen? Energiemenge kann man ja knicken, da der Handel mit Strom natürlich kein freies Gewerbe ist. Und der kleine Gasthof ums Eck wird wohl nicht so schnell ein EVU werden.

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

einfallzel
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geko hat geschrieben:Im gleichen Gutachten steht auch, dass Kombinationen aus kWh- und Zeitabrechnung rechtens sind. Prima. 0,01/Euro pro kWh zzgl. 0,50 Euro/Min. - Viel gewonnen aus Verbrauchersicht.
Zzgl. einer Startgebühr von 5€.
--
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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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enabler hat geschrieben: Energiemenge kann man ja knicken, da der Handel mit Strom natürlich kein freies Gewerbe ist.
Tja mittlerweile ist der Bürokratismus soweit gedien, dass immer mehr zueinander völlig inkompatible Gesetze und Verordnungen erlassen werden (z.B. EEG vs. EnWG bzgl. Stromverkauf an Ladesäulen). Heute darf man sich noch das zwangsweise zu begehende Vergehen mit der geringsten zu erwarteten Strafe aussuchen.

In ein paar Jahren wird es soweit sein, dass aufgrund eines Gesetzes A) das Atmen und aufgrund eines anderen Gesetzes B) das Nichtatmen strafbar sein wird, so dass man immer und zu jeder Zeit in den Knast kommt (bzw. je nach Abwägung gleich stirbt). Dann hat der Bürokratismus gesiegt.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

zoppotrump
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Ich frage mich, welches Auswirkungen dieses Rechtsgutachten hat. Die Betreiber von Ladesäulen scheinen sich daran nicht wirklich zu halten. Siehe die aktuelle Aktion von EnBW zu 1EUR bzw. 2 EUR pro Session. Oder?
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