Re: 0,5% Regelung ab 01.01.2019
03.11.2018 17:44
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Re: 0,5% Regelung ab 01.01.2019
ToyToyToy
03.11.2018 18:40OK, sagen wir's so: wenn man eine Rechnung mit einem Datum ab Januar 2019 hat, in der ein Lieferdatum ab Januar 2019 dokumentiert ist, kann nichts schief gehen.
Prius 2 von 8/2004 bis 9/2019 - Kia Soul EV von 11/2017 bis 12/2022 - Kia e-Soul 64 kWh seit 9/2019 - Renault Zoe Z.E.50 Riviera seit 4/2023
Re: 0,5% Regelung ab 01.01.2019
03.11.2018 18:44Doch, denn vielleicht kommt die 0,5 Prozent Regel gar nicht, oder wesentlich später?
Stefan
Vom prius, Chevy Volt, Golf gte zu Tesla, dann Polestar und mg4. Nun Polestar und wieder Tesla.
Re: 0,5% Regelung ab 01.01.2019
Der-B
04.11.2018 18:17Wenn man einen Firmenwagen nutzt, kann der Arbeitgeber ja auch die Wallbox für zu Hause bezahlen.
Ich frage mich jetzt aber, wie kann man es denn technisch hinbekommen kann, dass auch der Strom den man zu Hause für die Aufladung des elektrischen Firmen-Pkw´s benutzt vom Arbeitgeber bezahlt werden kann. Kennt ihr da eine Möglichkeit. Man müsste ja irgendwie dem Arbeitgeber den Stromverbrauch für das Aufladen in Rechnung stellen. Kann man den Wert den man verbraucht irgendwo an der Wallbox ablesen?
Für einen Verbrenner-Firmenwagen übernimmt der Arbeitgeber ja auch in der Regel die Tankkosten.
Re: 0,5% Regelung ab 01.01.2019
04.11.2018 18:35NewMotion Wallbox mit Abo nutzen. Dann kann der Strom dem Arbeitgeber abgerechnet werden.
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Re: 0,5% Regelung ab 01.01.2019
mz3c
04.11.2018 20:47Bei mir ist noch folgende Frage offen:
Der Weg zur Arbeit muss ja mit 0,03 Prozent versteuert werden. Halbiert sich das jetzt auch? Müsste doch, wenn nur der halbe Bruttolistenpreis zur Versteuerung angesetzt wird, oder?
Ich habe Kollegen, bei denen tun die Promille mehr weh als das Prozent.
VG
Seb
Re: 0,5% Regelung ab 01.01.2019
zoppotrump
04.11.2018 21:04Der-B hat geschrieben:Wenn man einen Firmenwagen nutzt, kann der Arbeitgeber ja auch die Wallbox für zu Hause bezahlen.
Ich frage mich jetzt aber, wie kann man es denn technisch hinbekommen kann, dass auch der Strom den man zu Hause für die Aufladung des elektrischen Firmen-Pkw´s benutzt vom Arbeitgeber bezahlt werden kann. Kennt ihr da eine Möglichkeit. Man müsste ja irgendwie dem Arbeitgeber den Stromverbrauch für das Aufladen in Rechnung stellen. Kann man den Wert den man verbraucht irgendwo an der Wallbox ablesen?
Für einen Verbrenner-Firmenwagen übernimmt der Arbeitgeber ja auch in der Regel die Tankkosten.
Es gibt da wohl verschiedene Lösungswege. Bspw. ein separater Zähler zur Wallbox, der dann abgelesen wird oder ein separates Kabel mit integriertem Zähler und SIM-Karte, bspw. von Ubritricity.
Re: 0,5% Regelung ab 01.01.2019
04.11.2018 21:08mz3c hat geschrieben:Ich habe Kollegen, bei denen tun die 3 Promille mehr weh als das 1 Prozent.
Da schließe ich mich mit 85km Arbeitsweg (einfach) an.
Re: 0,5% Regelung ab 01.01.2019
04.11.2018 22:13Tho hat geschrieben:NewMotion Wallbox mit Abo nutzen. Dann kann der Strom dem Arbeitgeber abgerechnet werden.
Ich hab die Webseite von TNM durchsucht, konnte aber nichts zu den Stromkosten finden. Bei den öffentlichen Ladestationen ist TNM ja nicht wirklich günstig.
Weiß jemand wie das verrechnet wird?
Kona 64 kWh
Re: 0,5% Regelung ab 01.01.2019
zoppotrump
04.11.2018 22:33Wieso sollte man einen Dienstleister wie TNM dazwischen schalten? Das wird IMHO nicht benötigt.
Es sollte eine Verbrauchsmessung für den Stromverbrauch des Firmenwagens ausreichen.