Danke für die Erläuterung.
Dieses Verhalten der BAFA ärgert mich dann wirklich enorm, da das Merkblatt seit dem 20.10.2020 nicht dahingehend angepasst wurde. Ich verstehe auch das Problem nicht so ganz, denn die Liste der förderfähigen Fahrzeuge gibt ja eindeutig den Listenneupreis vor - einschließlich der Konfiguration, zumindest bei meinem Outlander. Die Querbestätigung, dass das Auto auch wirklich die Konfiguration hat, bestätigt ja der TÜV auf seinem Nachweispaket Gebrauchtwagen.
Ich habe meinen Outlander (damals zwei Monate alt) Mitte Dezember 2020 übernommen, selbst die Autohändler wussten anscheinend nichts davon, dass die BAFA etwas geändert hat, denn mir hat man nur das Angebot für die Neufahrzeugkonfiguration (einschließlich der TÜV-Bestätigung für das Nachweispaket Gebrauchtwagen) in die Hand gedrückt. Und der Preis dort stimmt 1:1 mit der Liste der förderfähigen Fahrzeuge der BAFA überein ...
Aber man kann natürlich auch die Leute unbenachrichtigt warten und im Dunkeln tappen lassen, was so hinter den Kulissen vorgeht... einfach mal auf Halde legen, bis man sich selbst im Klaren ist - Außenkommunikation setzen, 6!
Für mich ist dieses ganze Antragswesen der BAFA absolut intransparent, aber das zieht sich durch alle deren Programme. Es kann doch nicht so schwer sein, mit der Antragsnummer einen Status online verfügbar zu machen, wenn man heute alles "App-mäßig" erfassen und nachverfolgen kann? Kriegt ja sogar die Krankenkasse mittlerweile bei Einreichungen hin... Wir reden hier immerhin über mehrere tausend Euro, deren Vorfinanzierung bei manchen Leuten, die nicht so viel auf der hohen Kante liegen haben bzw. entbehren können, auch für Kosten sorgt, die man anderswo besser hätte gebrauchen können...