Heute Antwort vom BMVI zu meiner Anfrage erhalten:
Gern informieren wir Sie:
Seit dem 1. Juli gibt es in Österreich auf Autobahnen und Schnellstraßen teils unterschiedliche Tempolimits für Elektroautos und Autos mit Verbrennungsmotor. Vollelektrische Fahrzeuge dürfen in bestimmten Abschnitten 130 km/h fahren, wo für alle anderen Fahrzeuge aus Luftreinhaltegründen Höchsttempo 100 km/h vorgeschrieben ist. Betroffen sind Strecken in den Bundesländern Tirol, Salzburg, Steiermark, Oberösterreich und Kärnten, auf insgesamt 440 Kilometern. Das entspricht rund zwanzig Prozent des österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetzes. Dort gilt aus Umweltgründen permanent oder häufig eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h für Autos mit Verbrennungsmotor. Die Bevorrechtigung, auch auf diesen Strecken 130 km/h zu fahren, gilt nur für in Österreich gemeldete E-Fahrzeuge mit einem „grünen Kennzeichen". Von dieser Bevorrechtigung profitieren somit nur reine Elektro-, Wasserstoff- oder Brennstoffzellen-Fahrzeuge mit österreichischem Kennzeichen in grüner Schrift. Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge sind von dieser Regelung ausgenommen, da sie in Österreich kein „grünes Kennzeichen" erhalten. Das deutsche Elektromobilitätsgesetz (EmoG) hingegen schließt Plug-in-Hybride ausdrücklich mit ein und unterscheidet bei den möglichen Bevorrechtigungen – sowie bei der Vergabe der Kennzeichnung von E-Fahrzeugen, der sog. „E-Kennzeichen" – nicht zwischen Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen (gemäß EmoG) und vollelektrischen Fahrzeugen. Vor diesem Hintergrund kann die deutsche Kennzeichnung nicht unmittelbar auf österreichischen Autobahnen bei der Bevorrechtigung von E-Fahrzeugen zur Anwendung kommen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur steht mit den österreichischen Behörden in Kontakt, um zu klären, inwieweit eine Regelung besteht oder geplant ist, um auch reine E-Fahrzeuge, die außerhalb Österreichs gemeldet sind, in den Genuss der Bevorrechtigung zu bringen.