Gibt es schon einen deutschen Fahrer, der versucht hat, dass auch für ihn die 130 gelten, zum Beispiel durch Zusendung der Zulassung?
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Bist Du dir sicher, daß IGL aktiv war? Denn wenn aus irgend einem andern Grund( Verkehrsüberlastung, Kontrollstelle offen, Baustelle, ...) der 100er aktiv war ist nichts mit 130 für BEV.Shoxlover_IBK hat geschrieben: ↑ heute kam die Anonymverfügung vom 1.7.1960€ für 18km/h zu schnell, Widerspruch lässt sich erst mit dem Strafverfahren nach 4 Wochen einheben, lt. der BH und Rücksprache mit dem Anwalt.
Resultat, trotz grüner Nummerntafel kommen die Bescheide, sollten eigentlich über den Server vom BMI gefiltert werden.
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Wwnn IG-L als Zusatz steht, schonHannes63 hat geschrieben:Bist Du dir sicher, daß IGL aktiv war? Denn wenn aus irgend einem andern Grund( Verkehrsüberlastung, Kontrollstelle offen, Baustelle, ...) der 100er aktiv war ist nichts mit 130 für BEV.Shoxlover_IBK hat geschrieben: ↑ heute kam die Anonymverfügung vom 1.7.1960€ für 18km/h zu schnell, Widerspruch lässt sich erst mit dem Strafverfahren nach 4 Wochen einheben, lt. der BH und Rücksprache mit dem Anwalt.
Resultat, trotz grüner Nummerntafel kommen die Bescheide, sollten eigentlich über den Server vom BMI gefiltert werden.
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Das wird erst einmal nix bringen: das Gesetz heißt ja nicht „wenn du einen BEV fährst“ sondern „wenn du eine grüne österreichische Nummerntafel hast“. Und das hat kein deutscher Fahrer. Sogar Österreicher mit normaler Nummerntafel müssen zahlen.
glaubst du wirklich?Langsam aber stetig hat geschrieben:Zunächst Widerspruch einlegen mit Hinweis auf E-Auto und Gleichbehandlung in EU. Könnte mir vorstellen, dass sie das Bußgeld fallen lassen. Wenn nicht - bis zum Europäischen Gerichtshof durchkämpfen. Ich vermute aber, dass schon das unterste Gericht entsprechen entscheiden würde.