Die Unterscheidung erfolgt für Österreicher durch die grünen Kennzeichen.
Für Deutsche kann ich es mir auch nur über den letzten Buchstaben vorstellen.
Wer auf diese Unterscheidung am Kennzeichen verzichtet, verzichtet somit freiwillig auf diese Sonderstellung.
PHEV haben keine grüne Kennzeichen.
Ein Rechtsanwalt ist mit seinem EV (bewusst) mit 125 km/h ins Radar gefahren und hat es mit seinen Klagen bis nach Brüssel
geschafft und damit diese Ausnahmeregelung erwirkt. Abgelehnt wurde die Klage nur aufgrund der fehlenden
Unterscheidungsmöglichkeit die dann mit der Umsetzung der grünen Kennzeichen geschaffen wurde.
@bangser,
Die A10 ist eine der betroffenen Bereiche. Im Tunnel/Baustelle/Gefahrenbereich aber ist die Geschwindigkeitsreduzierung
nicht aufgrund IG-L; damit gilt dort die 100 km/h für alle Fahrzeuge.
@Schwani,
IG-L steht für Immisionsschutz Gesetz Luft und hat nichts mit Lärm zu tun.
Wir EV`s haben ja lokal keine Emissionen.
Dazu befinden sich in Autobahnnähe Messstationen die bei Überschreitung der Grenzwerte automatisch die
Geschwindigkeitsreduzierungen einschaltet. Meist auf 100 km/h, es ist aber auch bis 60 km/h möglich.
Das Thema ist schon seit ein paar Wochen in der Presse; Und in den Kommentaren überschlagen sich
die Petrolheads mit Unwissenheit über EV`s dass einem übel wird. Könnte spannend werden auf der AB
wenn man auf so einen tiefergelegten Tschitiei triff, der nicht die Spur wechseln will.