...ganz kurz nur reingeschossen, auch auf die Gefahr des Irrens hin: habe mit dem gleichen Thema einen Fund auf der Mennekes-Homepage gemacht, da ich eine Amtron Wallbox habe. Kann so schnell keinen Link einstellen.
Beste Grüße!
Eine Wallbox mit TYP2 Dose und Typ 2 Kabel auf Typ 1 wäre meine Meinung nach die besser Lösung. Ich gehe stark davon aus, dass auch Mitsubishi irgendwann Typ 2 verbauen wird...sei es aufgrund der größeren Verbreitung von Typ2 Ladestationen oder der höheren Ladegeschwindigkeit weil 3 phasig. Außerdem hättest du dann auch ein Kabel um mal unterwegs laden zu können. Ein Typ1 Ladestationen habe ich in den letzten 2,5 Jahren mit meinem PHEV noch nie gesehen...ich lade unterwegs ausschließlich an Typ2 oder Chademo....ich wollte trotzdem eine Wallbox mit festem Typ-1 Kabel installieren, da ich schon wg. der Wärmepumpe(n) einen zweiten Zähler nach §14a EnWG habe.
Ich bezweifele ganz stark, dass das erlaubt ist. Der Strom für deine Wärmepumpe ist steuerlich vergünstig und darf deshalb sicher nur zum Heizen genutzt werden. Vergleich wie mit Heizöl und Diesel.Ich muss demnächst mal meinen Elektriker fragen, ob er die in den Wärmepumpen-Strang einsetzen kann/würde.
Ja, unterwegs ist klar. Ein Kabel dafür braucht man eh....wollte das aber eben nicht ständig ein-/ausladen zuhause.PHEV hat geschrieben:Eine Wallbox mit TYP2 Dose und Typ 2 Kabel auf Typ 1 wäre meine Meinung nach die besser Lösung. Ich gehe stark davon aus, dass auch Mitsubishi irgendwann Typ 2 verbauen wird...sei es aufgrund der größeren Verbreitung von Typ2 Ladestationen oder der höheren Ladegeschwindigkeit weil 3 phasig. Außerdem hättest du dann auch ein Kabel um mal unterwegs laden zu können. Ein Typ1 Ladestationen habe ich in den letzten 2,5 Jahren mit meinem PHEV noch nie gesehen...ich lade unterwegs ausschließlich an Typ2 oder Chademo.
Nein, der Strom ist nicht vergünstigt, sonder die Netzentgelte...genau das sagt ja §14a EnWG. Der Strom-Lieferant gibt das an den Letztverbraucher weiter.Ich bezweifele ganz stark, dass das erlaubt ist. Der Strom für deine Wärmepumpe ist steuerlich vergünstig und darf deshalb sicher nur zum Heizen genutzt werden. Vergleich wie mit Heizöl und Diesel.Ich muss demnächst mal meinen Elektriker fragen, ob er die in den Wärmepumpen-Strang einsetzen kann/würde.
Leider sagen die TAB des Netzbetreibers nicht klar, ob man getrennte Messeinrichtungen dafür braucht (für Wärme und für E-Mobile). ich habe meinen Lieferanten (das ist eben *nicht* mein Netzbetreiber - und auch nicht mein lokales Stadtwerk) gefragt, ob ich den Tarif auch für ein E-Mobil nehmen kann...wenn, dann wäre das klar, wenn nicht wird halt gewechselt.§14a EnWG, Satz 1: Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen haben denjenigen Lieferanten und Letztverbrauchern im Bereich der Niederspannung, mit denen sie Netznutzungsverträge abgeschlossen haben, ein reduziertes Netzentgelt zu berechnen, wenn mit ihnen im Gegenzug die netzdienliche Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die über einen separaten Zählpunkt verfügen, vereinbart wird. Satz 2: Als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne von Satz 1 gelten auch Elektromobile.
Schau mal hier:doc.xray hat geschrieben:...Glyxwunsch... - bin auch kurz davor, unserer Zoe einen Ausländer PHEV an die Seite zu stellen. Installierte Amtron Wallbox mit Typ 2 - Stecker also erstmal nutzlos, deswegen hier nochmal das Thema Adapter: weiß jemand einen seriösen Adapter für diese und auch andere (öffentliche Ladesäule) Zwecke?
Danke und Grüße,
Thomas