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Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

95 Beiträge - Seite 6 von 10

Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

Man-i3
05.10.2018 10:22
Steuerlich gilt: Angeschafft ist ein Fahrzeug im Zeitpunkt der Übergabe durch den Händler.

Der Gesetzentwurf http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904455.pdf ist vom Bundestag noch nicht verabschiedet.

Gefühlsmäßig wurde ich bei der 0,5% Regelung auf die Zulassung tippen
Model 3 LR RWD
i3 REx 60Ah von 04/16 - 04/19
Kona Premium von 01/19 - 04/19
Cube Reaction Hybrid Race 500

Canceled: Model3, IPace, Polestar 2

https://ts.la/manfred16247
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Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

Fridgeir
05.10.2018 10:48
@man-i3 darf ich noch etwas ergänzen?

Eigentumsübergang Und Zuordnung zum Betriebsvermögen.

Bestellung reicht nicht, Rechnung ist ein Indiz wenn darin die Auslieferung vermerkt ist.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

Jogi
05.10.2018 12:39
Das ist doch gut, dann kann ich dieses Jahr noch bestellen, Lieferung wird dann eh erst in 2019 sein, und dann kann ich die 0,5% Regelung anwenden.
Als Junge dachte ich, ich werde mal ein alter, weiser Mann.
Jetzt schaut, was aus mir wurde: Ein alter, weißer Mann.

Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

zoppotrump
05.10.2018 13:11
Ein Kollege von mir hat bestellt und meinte, dass sich das Autohaus der Lage bewusst sei und ihm versichert hat, dass sie den Wagen so ausliefern werden, dass es dann für 2019 gültig ist.

Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

Fridgeir
16.10.2018 10:47
Am 15.10.2018 fand eine Anhörung im zuständigen Ausschuss statt.

hib 766/2018 berichtet davon.

Nicht wirklich spannendes neues. Mein Bundestagsabgeordneter hat mir geantwortet, zu der Frage, warum nur für Anschaffungen am 2019; wahrscheinlich hat er nur den Text abgeschrieben, den er seinerseits aus einer Anfrage beim BundFinM erhielt.

Dort ist man der Ansicht, dass die bisherigen E-Autofahrer durch den Nachteilsausgleich für die Batteriemehrkosten "gleich" gestellt sind.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto
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Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

Anmar
16.10.2018 12:24
Hier als Video.
https://www.bundestag.de/mediathek?vide ... =mediathek

Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

Smartpanel
16.10.2018 14:46
Anmar hat geschrieben:Hier als Video.
https://www.bundestag.de/mediathek?vide ... =mediathek
Dienstwagenbesteuerung ab ca. 14:45, ab ca 32:30, ab 37:20, ab 47:40 und ab 1:19:00
Konkreteste Abschnitte fett markiert.

Evtl. weitere Teilbeiträge, es sind immer nur 5-Minuten Slots in einer zweistündigen Anhörung.
Diesel Weg wird kein leichter sein ...
Zoé 40 an go-e, vorher Kia Soul EV - awattar (.de) variabler Strompreis "Hourly" - WP Geisha 5kWth
PV-Tankstelle 10kWp - Jedes 300Wp Panel ermöglicht 45.000km Fahrt - CO2-arm zu 2ct/km Energiekosten

Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

zoppotrump
22.10.2018 14:17
Zitat:
"Die Regierungsfraktionen von Union und SPD haben sich auf eine großzügige steuerliche Förderung von E-Bikes und Fahrrädern als Dienstfahrzeuge geeinigt. Das erfuhr die Düsseldorfer "Rheinische Post" (Freitag) aus Kreisen der zuständigen Berichterstatter des Bundestags-Finanzausschusses. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein E-Bike oder Fahrrad als Dienstfahrzeug, soll der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung künftig nicht versteuern müssen, hieß es in den Kreisen.
E-Bikes und Fahrräder würden damit noch stärker gefördert als E-Dienstwagen und Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge. Wer einen Elektro- und Plug-In-Hybrid-Dienstwagen auch privat nutzt, soll den geldwerten Vorteil künftig nur noch mit 0,5 statt ein Prozent des Listenpreises versteuern müssen.
Die Koalition erhofft sich davon einen Schub beim schleppenden Absatz von Elektro-Fahrzeugen. Die Neuregelung ist Teil des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen im Online-Handel und soll für alle ab 1. Januar neu zugelassenen Fahrzeuge gelten. Allein dafür nimmt die Koalition Steuermindereinnahmen von zwei Milliarden Euro in Kauf."

Link: https://www.presseportal.de/pm/30621/4092033

Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

Burton
31.10.2018 20:06
Hat eigentlich wer wieder was Neues gehört? Das Ende des Jahres rückt näher, bald kommt wieder Weihnachten ganz unerwartet und die Kaufentscheidung für BEV will ich nicht zwingend weiter schieben als notwendig...
"Black Pearl" - Model S P85
"Mothership" - Kona 64kwh

Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

ChristophW
31.10.2018 21:24
Und vor allem: ist das jetzt eine 0,5 anstatt 1% Regelung und die 0,03% je km einfache Strecke Arbeit- Wohnung kommen ungekürzt mit dazu? Oder ist es eine "es wird nur der halbe Listenpreis angesetzt" Regelung?

Dazu konnte ich leider immer noch nichts konkretes finden...

Beispiel:

Bruttolistenpreis 30.000 €

Wohnung-Arbeit: 20 km = 0,6%

Bisher: 30.000 € x 0,016 = 480 € zu versteuern

Bei 0,5%: 330 €

Bei halber Listenpreis: 240 €

Bei 100 km Arbeitsweg wären das dann 1.200/1.050/600 zu versteuern.

Was stimmt denn nun?

Grüße
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