sehe ich exakt genauso. Nur hat der TE aber eine berechtigte Frage gestellt und ich habe ihn auf den rechtlichen Status hingewiesen.E_Birne hat geschrieben: PS: Ich fahre und werde in Zukunft in Umweltzonen weiterhin ohne Umweltplakette fahren.
Das mir die Plakette so was von am A* vorbei geht ist 'ne andere Geschichte. Dabei habe ich bei meinen Fahrzeugen nicht mal ein E am Kennzeichen. Jedenfalls nicht da, wo man es bei E-Fahrzeugen erwartet.
Die Plakette an einem elektrischen Fahrzeug ist genauso blödsinnig wie an einem Fahrrad. Gehört übrigens in die gleiche Rubrik wie "Ladeplätze" als "Parkplätze" auszuweisen. Aber das ist eine ganz andere Geschichte.
Der Gesetzestext will das man zum befahren einer sog. Umweltzone eine grüne Plakette am Fahrzeug kleben hat. Es gibt dabei Ausnahmen. E-Fahrzeuge werden dort nicht erwähnt.
Warum: weil die grüne Plakette in der Regel nur beim stehenden Verkehr geprüft wird und weil dem dazu eingeseztem Personal der entsprechende IQ fehlt (die Aussage kommt nicht von mir, das wurde mir so mitgeteilt).
Letztlich stimmt es aber, das eben bestimmte Hybrid Fahrzeuge kein H bekommen, sondern ein E. (Achtung, den Satz muß man zweimal lesen, um ihn zu kapieren).
Das hätte nie passieren dürfen. Man hätte doch ein E/2 für solche Fahrzeuge einführen können..... Ok, jetzt die Phantasie mit mir durch.
Ich denke aber mal, hier ist ansonsten alles gesagt.
Roland