Erstens handelt es sich bei einem Verlängerungskabel nicht um eine Installation, sondern um eine Behelfslösung. Und zweitens kann man so etwas gar nicht genehmigen. Drittens ist es dem Staatsanwalt ziemlich egal ob es genehmigt war wenn es zu einem Brand mit Personenschaden kommt.Jeggo hat geschrieben:Aber nur solange es nicht zu Personenschäden kommt.
Wenn wegen einer nicht genehmigten Installation ein Feuer ausbricht, spielt es auch keine Rolle ob diese Vorschriftsmäßig war. Das sieht der Staatsanwalt schon etwas anders.
Klar, dass sind alles die schlimmsten möglichen Szenarien. Aber der Teufel ist ja bekanntlich ein Eichhörnchen...
Bis bald
Jens
Aber viertens - das mit dem Eichhörnchen versteh ich nicht. Oder meinst Du das Eichhörnchen macht einfach während andere noch diskutieren ob der Staatsanwalt die Nüsse später mal findet?
Grüazi MaXx