In der
Gegenäußerung der Bundesregierung (ab S. 35) zu den Beratungsvorschlägen des Bundesrats vom 07. November 2014 zeigt sich die Bundesregierung erwartungsgemäß unbelehrbar.
Auf eine der Beratungsergebnisse des Bundesrates:
12. Der Bundesrat hält die vorgesehene Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen mit vollständig neuen Nummern-schildern für unnötig aufwändig, teuer und damit nutzerunfreundlich entgegnet die Bundesregierung z.B. lapidar:
Die Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen kann am besten mittels eines Kfz-Kennzeichens erfolgen.
Auf den S. 13 bis 24 ist übrigens der Erfüllungsaufwand wegen der Einführung bzw. Wechsel zum Sonderkennzeichens akribisch von den Beamten erfasst und Cent-genaue monetär bewertet! Selbstverständlich unter Mißachtung sämtlicher Realitätsbezüge, wie den zeitlichen Aufwand für jeden Einzelnen durch das Sonderkennzeichens Zwangsbeglückten (schon für die Demontage/Neumontage der Kfz-Kennzeichen würde ich länger als die veranschlagten 5 Minuten brauchen, weil ich das nur alle paar Jahrzehnte mache, und mich erst sachkundig machen muss).
Völlig vergessen wird z.B. die notwendige Rückgabe eines noch (für das alte Kennzeichen) gültigen
Anwohnerparkausweises - sollte der vielleicht 60 Euro für 2 Jahre Gebühr gekostet haben, verfällt die Gebühr natürlich bei der Neubeantragung mit geändertem Kennzeichen. Dito der Aufwand für Abkratzen und Neuaufbringen der grünen
Feinstaubplakette (aber nur 5 Euro), evtl. neue
Mautplaketten, neue
Schutzbriefe, änderungbedürftige
Stellplatzverträge, neu verhandelte
Autostromverträge (pauschale Jahresgebühren ebenfalls verloren) sowie Vertragsänderungen mit
Kfz-Versicherungen - bei der Gelegenheit vielleicht gleich mit höherer Einstufung?
Was mich interessieren würde: diejenigen von Euch, die das Sonderkennzeichen nicht für sinnvoll halten,
würdet ihr den Wechsel möglichst lange boykottieren? Anfänglich kann man das sicher noch leicht machen, aber irgendwann (später, wenn wenige zum Sonderkennzeichen wechseln), wird man ohne das Sonderkennzeichen auch nicht mehr an den Ladesäulen laden dürfen.