Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

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Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

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Der Bundesrat hat am 15.01.2014 einen Antrag zu Änderung des Straßenverkehrsgesetztes vorgelegt.
Die Gesetzesänderung betrifft vor allem das Falschparken vor Ladesäulen und die Befreiung von Parkgebühren im öffentlichen Raum.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/002/1800296.pdf
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Re: Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Spürmeise
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Die Stellungnahme der Bundesregierung zu dieser Gesetzesinitiatvie ist dabei auch enthalten.
Bundesregierung (D) hat geschrieben:... die Förderung der Elektromobilität ist in dieser Form und an der vorgeschlagenen Stelle mit der verkehrlichen Grundausrichtung des Straßenverkehrsgesetz (StVG) nicht vereinbar
War ja nicht anders zu erwarten. Ein konkreter Alternativvorschlag wird nicht gebracht.

Re: Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Spürmeise
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Jetzt ist der Ball wieder beim (deutschen) Bundesrat, der wiederrum das mehr oder weniger völlig nutzlose "Elektromobilitätsgesetz" der Bundesregierung als verfehlt ansieht:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 44660.html

Im Gegensatz zur Überschrift auf heise drängt der Bundesrat nichtauf finanzielle Anreize für Elektroautos, siehe meinen nachstehnden Beitrag.

Zum Sitzungsvideo
Zuletzt geändert von Spürmeise am Fr 7. Nov 2014, 22:20, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Spürmeise
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Abstimmungsergebnisse der Ausschussempfehlungen im heutigen TOP 33 des (deutschen) Bundesrats "Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG)"

c) ... vorliegende Gesetzentwurf [Elektromobilitätsgesetz der Bundesregierung] nicht in der Lage, in der Breite eine verstärkte Nachfrage nach Elektrofahrzeugen zu generieren. Zustimmung

d) Es besteht mit einer Elektrifizierung von Stadtbussen die Möglichkeit, sehr effizient die Elektromobilität voranzubringen. Ein Diesel-Gelenkbus verbraucht im Jahr etwa 40000 Liter Diesel- was einem CO2-Ausstoß von über 100 Tonnen entspricht.
Gemessen an den Schadstoffemissionen erbringt ein Elektrobus eine Entlastung, wie sonst erst durch 60 bis 100 Elektro-PKW erreicht werden würden. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, die Elektrifizierung des ÖPNV deutlich verstärkt zu fördern, um hiermit über das Antriebskonzept hinaus ein Zeichen für nachhaltige Mobilität zu setzen.
Zustimmung

e) gewerbliche Fahrzeugflotten von strategischer Bedeutung für die ersten Phasen der Markteinführung von Elektrofahrzeugen sein können, da sich diese Fuhrparks besonders gut zur Umstellung auf Elektromobilität eignen.... kurzfristig Vorschläge zu erarbeiten, wie Anreize geschaffen und bestehende Hindernisse für die Umstellung dieser Fahrzeugflotten beseitigt werden können. Zustimmung

f) Maßnahmen wie die Einführung von Sonderabschreibungsmöglichkeiten, eine Pauschalsubvention oder das Angebot zinsgünstiger Kredite könnten den Markt hochlauf beschleunigen [...] über Sonderabschreibungen für gewerbliche Elektrofahrzeuge (Sonder-AfA) und eine Reform der Dienstwagenbesteuerung zeitnah Anreize für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen geschaffen werden können. Ablehnung

g) eine Kennzeichnung von Carsharing-Fahrzeugen als Voraussetzung für deren Privilegierung im Verkehrsraum, unabhängig von ihrem Antrieb Zustimmung

h) Der Bundesrat bezweifelt, dass das im vorliegenden Gesetzentwurf definierte Kriterium der Mindestreichweite für die Umweltfreundlichkeit von Elektro- fahrzeugen und damit als Voraussetzung für die Privilegierung im Straßen- und Verkehrsraum genügt. Hiermit werden Fahrzeuge erfasst, die in der Lage sind, mindestens 40 Kilometer elektrisch zurückzulegen. Damit fallen hierunter auch Fahrzeuge, die je nach Fahrweise insgesamt einen höheren CO2-Ausstoß als ein effizientes Fahrzeug mit Verbrennungsmotor haben (beispielsweise ein Hybrid-SUV mit Elektro- und Verbrennungsmotor). Trotzdem sollen diese bevorzugt werden, indem sie z.B. kostenlos in der Innenstadt parken können. Ein Grund für diese Ungleichbehandlung scheint nicht ersichtlich. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass die Akzeptanz der Elektromobilität in der Bevölkerung leidet. Der Gesetzentwurf sollte sich daher auf das Kriterium beschränken, nachdem Plug-in-Hybridelektrofahrzeuge nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren dürfen. Dieser Wert kann von konventionellen Fahrzeugen derzeit nicht erreicht werden und stellt sicher, dass nur emissionsarme Fahrzeuge in den Genuss der Privilegierung kommen. Ablehnung

12. .. sollte ab dem 1.Januar 2020 bei Neuzulassung von Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen die rein elektrische Reichweite zum Erhalt der Bevorrechtigungen mindestens 60 Kilometer betragen. Zustimmung

i) Der Bundesrat sieht insbesondere kein hinreichendes Potenzial für die mit der Kennzeichnung beabsichtigte Option, dass Kommunen Bus- und Umweltspuren für Elektrofahrzeuge freigeben. Es besteht vielerorts die Gefahr, dass infolge einer Freigabe für E-Fahrzeuge die Vorteile dieser Sonderspuren für den ÖPNV auf Dauer reduziert werden. Zudem bestehen hinsichtlich der vorgesehenen Ausnahmen bei Verkehrsverboten sowie bei der Benutzung von Busspuren auch verkehrssicherheitsfachliche Bedenken. Zustimmung

k) Der Bundesrat hält die vorgesehene Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen mit vollständig neuen Nummernschildern für unnötig aufwändig, teuer und damit nutzerunfreundlich. Für ausländische Fahrzeuge ist zudem ein zweites Kennzeichnungsregime über farbige Plaketten aus europarechtlichen Gründen notwendig. Damit sollen zwei verschiedene Kennzeichnungssysteme geschaffen werden, die eine wirksame Kontrolle vor allem in Grenzregionen erheblich erschwert. Eine einfache und kostengünstige Kennzeichnung über eine einheit-liche farbige Plakette, die gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht werden kann, wäre dem gegenüber vorzugswürdig. Zustimmung

11. ... Sonderabschreibung auch für die Ladeinfrastruktur gelten, die parallel zum Markthochlauf bei den elektrifizierten Fahrzeugen stattfinden muss. Mit einer Sonderabschreibung kann insbesondere der Aufbau von (halb-)öffentlicher Ladeinfrastruktur vorangebracht werden. Ablehnung

Re: Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

TeeKay
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Was hast du gegen Sonderabschreibung? Derzeit muss ich ein Fahrzeug über 7 Jahre abschreiben, Ladesäulen u.U. noch länger. Die Sonderabschreibung würde es mir ermöglichen, z.B. wie in den USA bei den Schnellladern bis zu 70% (glaube soviel waren es in den USA) im 1. Jahr abzuschreiben und damit sofort Steuern zu sparen, dafür in den Folgejahren mehr zu bezahlen. Für den Staat ergäben sich keine Zusatzkosten, da er derzeit Kredite mit zweijähriger Laufzeit ohne Zinsen aufnehmen kann. Im Gegenteil: Deutschland bekommt 0,06% Zinsen pro Jahr für zweijährige Kredite. Ich als Unternehmer zahle dafür aber z.Z. 5%. Sprich: Ich habe die Ersparnis, ohne dass der Staat Zusatzkosten hat. WinWin.

Re: Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Spürmeise
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TeeKay hat geschrieben:Was hast du gegen Sonderabschreibung?
Hier liegt ein Mißverständnis vor: es handelt sich nicht um meine Kommentare zu einzelnen Bundesrats-Beschlüssen, sondern um die Abstimmungsergebnisse im Bundesrat zu diversen Vorschlägen auf den Gesetzentwurf des Bundesregierung.

Insbesondere hat der Bundesrat keine finanzielle Anreize angeregt, wie in der Piratenzentrale (heise) kolportiert.

Bundesrat drängt auf finanz. Anreize für EVs

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Hallo,

gerade auf heise gelesen:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 44660.html


Ich bin überrascht - sitzen im Bundesrat etwa Leute mit Vernunft? Wenn ja, warum sitzen die nicht im Bundestag?
Meine E-Mobility Historie: Citroen Saxo electrique -> Renault Fluence -> Nissan Leaf -> Hyundai Ioniq

Re: Bundesrat drängt auf finanz. Anreize für EVs

Spürmeise
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Re: Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Spürmeise
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Auch der tagesspiegel fantasiert von angeblichen Änderungsvorschlägen aus dem Bundesrat wie "insbesondere monetären Anreizen für private und gewerbliche Käufer von Elektrofahrzeugen".

Hier sind alle Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf der Bundesregierung aufgelistet.

Der konkreteste Vorschlag des Bundesrates in obiger Richtung wäre noch: Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, einen Fokus auf [gewerbliche Fahrzeugflotten] zu legen und kurzfristig Vorschläge zu erarbeiten, wie Anreize geschaffen und bestehende Hindernisse für die Umstellung beseitigt werden können.

Re: Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Spürmeise
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In der Gegenäußerung der Bundesregierung (ab S. 35) zu den Beratungsvorschlägen des Bundesrats vom 07. November 2014 zeigt sich die Bundesregierung erwartungsgemäß unbelehrbar.

Auf eine der Beratungsergebnisse des Bundesrates: 12. Der Bundesrat hält die vorgesehene Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen mit vollständig neuen Nummern-schildern für unnötig aufwändig, teuer und damit nutzerunfreundlich entgegnet die Bundesregierung z.B. lapidar: Die Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen kann am besten mittels eines Kfz-Kennzeichens erfolgen.

Auf den S. 13 bis 24 ist übrigens der Erfüllungsaufwand wegen der Einführung bzw. Wechsel zum Sonderkennzeichens akribisch von den Beamten erfasst und Cent-genaue monetär bewertet! Selbstverständlich unter Mißachtung sämtlicher Realitätsbezüge, wie den zeitlichen Aufwand für jeden Einzelnen durch das Sonderkennzeichens Zwangsbeglückten (schon für die Demontage/Neumontage der Kfz-Kennzeichen würde ich länger als die veranschlagten 5 Minuten brauchen, weil ich das nur alle paar Jahrzehnte mache, und mich erst sachkundig machen muss).

Völlig vergessen wird z.B. die notwendige Rückgabe eines noch (für das alte Kennzeichen) gültigen Anwohnerparkausweises - sollte der vielleicht 60 Euro für 2 Jahre Gebühr gekostet haben, verfällt die Gebühr natürlich bei der Neubeantragung mit geändertem Kennzeichen. Dito der Aufwand für Abkratzen und Neuaufbringen der grünen Feinstaubplakette (aber nur 5 Euro), evtl. neue Mautplaketten, neue Schutzbriefe, änderungbedürftige Stellplatzverträge, neu verhandelte Autostromverträge (pauschale Jahresgebühren ebenfalls verloren) sowie Vertragsänderungen mit Kfz-Versicherungen - bei der Gelegenheit vielleicht gleich mit höherer Einstufung?

Was mich interessieren würde: diejenigen von Euch, die das Sonderkennzeichen nicht für sinnvoll halten, würdet ihr den Wechsel möglichst lange boykottieren? Anfänglich kann man das sicher noch leicht machen, aber irgendwann (später, wenn wenige zum Sonderkennzeichen wechseln), wird man ohne das Sonderkennzeichen auch nicht mehr an den Ladesäulen laden dürfen.
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