Da dran eine der seit Jahren üblichen Wallboxen anstecken.
Du kannst natürlich, auch noch einen extra Hausanschluss vom VNB nehmen und damit den Preis des besten Kunden gewinnen...
Das entbindet dich nicht der Verpflichtung die wallbox anzumelden, soweit die Theorie.Berndte hat geschrieben:Man kann auch, wie weiter oben geschrieben, einfach vom Elektriker eine CEE Steckdose installieren lassen und gut ist.
Da dran eine der seit Jahren üblichen Wallboxen anstecken.:
Wenn du nicht weist wo es steht, solltest du eben nicht so eine Behauptung aufstellen.Jeggo hat geschrieben:...Klar, kann man eine eigentlich stationäre Wallbox an einer CEE-Steckdose anschließen. Zulässig ist dies aber nicht. Fragt mich aber nicht wo das in der VDE-Norm steht.
Ich wurde bei der Anmeldung meiner 32A CEE Steckdose mehrfach vom Netzbetreiber darauf hingewiesen...
Die TAB des VNB sind nichts weiter als die AGB des Unternehmens. Diese werden vor allem erst einmal Zugungsten des eigenen Unternehmens ausgearbeitet.kub0815 hat geschrieben:Das entbindet dich nicht der Verpflichtung die wallbox anzumelden, soweit die Theorie.
Das ist eine Interpretation der aktuellen Ausgabe der VDE Richtlinie 4100 (VDE-AR-N 4100), denke ich mal.Berndte hat geschrieben:Wenn du nicht weist wo es steht, solltest du eben nicht so eine Behauptung aufstellen.Jeggo hat geschrieben:...Klar, kann man eine eigentlich stationäre Wallbox an einer CEE-Steckdose anschließen. Zulässig ist dies aber nicht. Fragt mich aber nicht wo das in der VDE-Norm steht.
Ich wurde bei der Anmeldung meiner 32A CEE Steckdose mehrfach vom Netzbetreiber darauf hingewiesen...
Ich denke mal dass eine VDE Richtlinie rechtlich einen anderen Status hat.Berndte hat geschrieben:Die TAB des VNB sind nichts weiter als die AGB des Unternehmens. Diese werden vor allem erst einmal Zugungsten des eigenen Unternehmens ausgearbeitet.kub0815 hat geschrieben:Das entbindet dich nicht der Verpflichtung die wallbox anzumelden, soweit die Theorie.
Vollkommen falsche Schlussfolgerung. Die TAB kommt vom Netzbetreiber und der hat Kraft Gesetzes nix mit dem Stromanbieter zu tun. Warum sollte Dein Stromanbieter dir den Vertrag kündigen, weil Du Dein E-Fahrzeug laden willst. Der möchte doch gerade, dass Du Strom verbrauchst.WinnieW hat geschrieben:Ein Verstoß gegen die AGB kann zumindest die Folge haben dass dein Stromanbieter dir den Vertrag kündigt.
Lass die Kirche mal in Dorf. Wer will Dir beweisen, dass CEE-Steckdose nicht schon 10 Jahre vorhanden ist. Selbst wenn die neu ist, könnte es sich um eine Reparatur gehandelt haben. Hat man bar bezahlt und die Quittung findet man nicht mehr. Die Versicherung will nur wissen ob es sich um Brandstiftung handelt oder nicht. Das klärt die Polizei im Zweifel. Im Bericht steht dann nur, dass es sich ggf. um einen technischen Defekt handelt. Wodurch der ausgelöst wurde interessiert die Polizei nicht die Bohne.WinnieW hat geschrieben:dann wird die Versicherung die Zahlung verweigern, weil diese damit ergumentieren kann dass der Brand durch eine fehlerhafte Elektroinstallation verursacht wurde