kub0815 hat geschrieben:Der Wind hat doch da kaum Angriffsfläche bei so Flächen modulausrichtungen. Die balastierung wird doch vom systemhersteller vorgegeben. Normalerweise sollt es doch reichen wenn diese rinnen mit Kiesel vollgemacht werden.
Das glaube ich kaum, dass das reicht.
Wir hatten das Thema schon und ich hatte hier den aktuellen Normenauszug gepostet:
photovoltaik/wir-tanken-jetzt-auch-vom- ... ml#p784365
Das Problem ist nicht die Horizontallast, sondern die sehr hohe abhebende Komponente. Die Neigung der Module ist ja derart gering (15° ?), dass das fast wie das Flachdach selbst zu sehen ist.
Fakt ist, das der Wind senkrecht zur Modulfläche wirkt und damit geht der Vektor nahezu senkrecht nach oben.
Gehe ich in der EN-Tabelle mal bei 15° und Bereich G rein, ist da ein Windsogbeiwert cpe,1 = 1,5 zu finden.
Windlastzone 2 (Annahme) und Gebäude mit h<10m => Staudruck q=0,65kN/m2
w = 1,5 x 0,65 ~ 1kN/m2 = 100kg/m2 abhebende Windlast!!! Und da ist noch kein Sicherheitsfaktor dabei. In den Eckbereichen F ist es noch dramatischer (cpe,1=2,0).
Das Eigengewicht vom Modul darf man natürlich abziehen, allerdings nur pro m2 und die Teile sind leicht. Mehr als 0,15kN/m2 kann da nicht vom Ballast abgezogen werden.
Die Windlasten sind natürlich für den Sturm (ich denke - aller 50 Jahre) festgelegt, aber das wäre nach aktueller NORM erst einmal anzusetzen.
Deshalb würde mich interessieren, wie das die Hersteller der Modulgestelle handhaben. Sie sind ja in der Zwickmühle - Mindestballast für Wind und wenn der zuviel wird, geht das Dach bei Ballast + Schnee in die Knie. Da ist PV-Verlust durch Wegfliegen noch das kleinere Übel (kann aber auch mächtig Ärger machen, wenn es jemanden trifft).
Wohl dem, der eine Betondecke als Dach hat. Sofern die Aufdachdämmung und die Dichtung den Ballast mitmachen, ist zumindest unter Schnee nichts zu befürchten. Bei Holzkonstruktionen sieht das dagegen meist schlechter aus.
VG U x I