Naheris hat geschrieben:Es gibt da ein schönes Urteil aus Berlin, aber nicht letztinstanzlich. Der definiert "Ladevorgang" als beginnen mit dem "Befahren des Parkplatzes um zu laden", und definiert das Ende mit dem "Verlassen des Parkplatzes" nach dem Beenden der Ladung oder des Ladeversuchs.
Das ist auch aus meiner Sicht die einzig sinnvolle Definition. Beim Tanken muss ich die Zapfsäule ja auch nicht räumen, so lange ich nicht bezahlt habe. Den Ladevorgang als rein physikalischen Vorgang einzugrenzen halte ich nicht für sinnvoll. Tankvorgang ist anfahren, tanken, bezahlen, wegfahren. Ladevorgang ist anfahren, anstecken+freischalten, laden, abstecken, wegfahren.
Und gerade bei „Destination Chargern“ halte ich es für fehlgeleitet, wenn man vom EV-Fahrer verlangt, seinen Wagen unverzüglich wegzusetzen, wenn er voll ist. Das macht einen der KSPs von EVs völlig zunichte: Das Laden, während man andere Dinge tun kann. Wenn ich die anderen Dinge dahingehend einschränken muss, dass ich jederzeit mein Auto umsetzen kann, dann verliert das EV entscheidend an Attraktivität.
An einer Tankstelle, wo das Tanken 5–10 Minuten dauert, ist das zumutbar, da man ohnehin dabei stehen bleibt. Aber wenn ich beispielsweise einen Tag an den Strand will, das Auto morgens einstecke, der Ladevorgang 4 Stunden dauert, ich aber 8 Stunden bleiben will, dann will ich nicht den ganzen Tag darauf ausrichten müssen, das Auto auch ja spätestens nach den vier Stunden umzusetzen.