Lese ich das richtig? In Augsburg kann man an Ladesäulen mit EC-Karte bezahlen? Es geht also doch!!fbitc hat geschrieben:Ah, endurance hat das Schreiben schon angesprochen.
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Lese ich das richtig? In Augsburg kann man an Ladesäulen mit EC-Karte bezahlen? Es geht also doch!!fbitc hat geschrieben:Ah, endurance hat das Schreiben schon angesprochen.
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Hallo VolkerVolker.Berlin hat geschrieben:Lese ich das richtig? In Augsburg kann man an Ladesäulen mit EC-Karte bezahlen? Es geht also doch!!fbitc hat geschrieben:Ah, endurance hat das Schreiben schon angesprochen.
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Sollte man im Hinterkopf behalten. Es heißt ja sonst immer "EC geht nicht weil grundsätzlich zu teuer". Den Leuten, die so reden, könnte man künftig einfach mal die Nummer der Stadtwerke Augsburg geben...arthur.s hat geschrieben:Ja das geht schon seit dem Beginn meiner E-Auto Karriere (06.2013). Aber nur bei den Stadtwerken (5 Standorte).Volker.Berlin hat geschrieben:Lese ich das richtig? In Augsburg kann man an Ladesäulen mit EC-Karte bezahlen? Es geht also doch!!
Wie darf ich das als ZOE Fahrer nun verstehen:(3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlerstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V).
Ich würde es so verstehen, dass man bei Ladenetz halt keine flächendeckenden FI Typ-B installiert hat und sich damit zusätzlich absichert. "kein gleichspannungsbehafteter Fehlerstrom" ist eigentlich eine unerfüllbare (unzulässige?) Forderung, da bei vielen Geräten minimale Gleichstöme auftreten können. Die Formulierung sollte besser heissen: "keine unzulässigen gleichspannungsbehaftete Fehlerströme"!AbRiNgOi hat geschrieben:Hi,
habt schon mal wer die AGB der neuen "smartlab" gelesen?
http://smartlab-gmbh.de/ladeticket/allg ... ungen.html
Sicher, es wurde hier schon angemerkt, dass die 20€ Wochenkarte nach 3 Monaten ungenützt ihre Gültigkeit verliert, aber der Punkt §2 Nutzungsbedingungen:Wie darf ich das als ZOE Fahrer nun verstehen: ...(3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlerstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V).
Hallo,endurance hat geschrieben:Das mit dem Ticket ist aber gefühlt an der Praxis vorbei bzw. total überteuert. Auch wenn die Beschränkung für non Kunden der Stadtwerke weg zu sein scheint ist Sie defakto über den Preis da.
http://smartlab-gmbh.de/ladeticket/bestellung.html
7Tage 20€ würde ich nicht buchen wenn ich nicht sicher weiss, dass ich dort nicht mind. 2 mal voll tanken muss - wenn ich einen typischen Urlaub nehme sind es schon 50€ (hin und rück 10 Tage Aufenthalt). Oder habe ich eine Möglichkeit zum adhoc tanken übersehen.
ich habe gestern auch einen Brief von "ich tanke strom" bekommen, die Karten verlieren gültigkeit und man muss neu bestellen (die einzelnen Karten) - da ist Frust vorprogrammiert, leider