berndroid hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich stelle die Frage hier im Forum, weil ich mit der Suche keine passende Antwort gefunden habe. Sollte ich eine falsche Kategorie gewählt haben, bitte verschieben. Aber nun zu meiner Frage:
Derzeit besteht für mich keine Möglichkeit, den Ioniq auf der Arbeit zu laden. Grundsätzlich wäre mein Chef vor Ort bereit, mir Strom abzugeben, doch leider hat das BAFA noch ein kleines Wörtchen zu melden. So jedenfalls die Aussagen aus der Hauptverwaltung des Konzerns. Hintergrund ist, dass wir in den verschiedenen Werken eigenen Strom (Durch KWK-Anlagen) herstellen und dafür vom BAFA Förderung erhalten. Der so erzeugte Strom darf nicht ohne weiteres verkauft werden, da dann ein geeichter und spezieller (und damit sehr teurer) Zähler installiert werden müsste. Das wird von der Konzernleitung nicht unterstützt. Oben genannter Chef meinte, ich solle einfach eine Steckdose an meinem Parkplatz installieren lassen und Strom für lau zapfen. Hier kommen aber nun die Neider, die es nicht verknusen können, wenn jemand anderes mehr bekommt als sie selbst. Lange Rede, kurze Frage:
Welche rechtssichere Möglichkeit(en) gibt es, damit ich am Arbeitsplatz laden kann/darf, ohne teure Zähler installieren zu müssen und Neider auf den Plan zu rufen?
berndroid hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich stelle die Frage hier im Forum, weil ich mit der Suche keine passende Antwort gefunden habe. Sollte ich eine falsche Kategorie gewählt haben, bitte verschieben. Aber nun zu meiner Frage:
Derzeit besteht für mich keine Möglichkeit, den Ioniq auf der Arbeit zu laden. Grundsätzlich wäre mein Chef vor Ort bereit, mir Strom abzugeben, doch leider hat das BAFA noch ein kleines Wörtchen zu melden. So jedenfalls die Aussagen aus der Hauptverwaltung des Konzerns. Hintergrund ist, dass wir in den verschiedenen Werken eigenen Strom (Durch KWK-Anlagen) herstellen und dafür vom BAFA Förderung erhalten. Der so erzeugte Strom darf nicht ohne weiteres verkauft werden, da dann ein geeichter und spezieller (und damit sehr teurer) Zähler installiert werden müsste. Das wird von der Konzernleitung nicht unterstützt. Oben genannter Chef meinte, ich solle einfach eine Steckdose an meinem Parkplatz installieren lassen und Strom für lau zapfen. Hier kommen aber nun die Neider, die es nicht verknusen können, wenn jemand anderes mehr bekommt als sie selbst. Lange Rede, kurze Frage:
Welche rechtssichere Möglichkeit(en) gibt es, damit ich am Arbeitsplatz laden kann/darf, ohne teure Zähler installieren zu müssen und Neider auf den Plan zu rufen?
GRUSS AN DEN CHEF.
Er kann, steuerlich begünstigt, die den Strom SCHENKEN, denn der Steuerfreibetrag gilt für das Laden eines eMobils NICHTS.
Er soll man den Steuerberater fragen.
Das ist unabhängig , ob Strom selbst produziert wird, oder aus dem Netz kommt.
Die Ladesäule, je nachdem welches Bundesland gibt auch gut gefördert.
Hier nochmal zusammengefasst:
Steuerfrei: Elektroauto aufladen
Morgens zur Arbeit fahren, dort das Auto an die Steckdose anschließen und abends mit dem aufgeladenen Wagen wieder nach Hause fahren - das muss Arbeitnehmer seit 1. Januar 2017 weder Geld noch Steuern kosten. Die Voraussetzungen dafür sind:
- Der Arbeitgeber stellt kostenfreien Strom für die entsprechenden Autos seiner Mitarbeiter zur Verfügung, und zwar zusätzlich zum Arbeitslohn.
- Die betreffenden Autos sind reine Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge.
- Für Arbeitnehmer mit einem entsprechenden privat mitgenutzten Dienstwagen gilt: Zahlen sie den Ladestrom aus eigener Tasche, kann der Arbeitgeber die Kosten dafür im Rahmen des Auslagenersatzes steuerfrei erstatten.
- Für Arbeitnehmer mit einem Elektrofahrrad gilt: Sie nutzen ein zulassungspflichtiges S-Pedelec, das schneller als 25
Stundenkilometer fährt.
Anders als bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen - etwa Essens- oder Tankgutscheine für Diesel- bzw. Benzin-Fahrzeuge - wird das Aufladen von Elektro-Autos oder S-Pedelecs an ortsfesten betriebseigenen Ladestationen in der Regel nicht als geldwerter Vorteil versteuert.
Auch in puncto Ladevorrichtung können Arbeitgeber ihre Angestellten unterstützen: Stellt der Chef die Technik zum Aufladen eines Elektrofahrzeugs unentgeltlich bzw. verbilligt zur Verfügung (gleichzusetzen mit Verleihen), fallen dafür keine Steuern für den Arbeitnehmer an. Anders ist es, wenn der Arbeitgeber die Ladeeinrichtung übereignet (gleichzusetzen mit Verschenken): Das zählt als geldwerter Vorteil, weshalb grundsätzlich für den Arbeitnehmer pauschal 25 Prozent Steuern zzgl. Kirchensteuer und Soli auf den Wert der übereigneten Ladeeinrichtung fällig werden.