Rechtliches zum Laden am Arbeitsplatz bei Selbsterzeugern

Rechtliches zum Laden am Arbeitsplatz bei Selbsterzeugern

berndroid
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Hallo zusammen,

ich stelle die Frage hier im Forum, weil ich mit der Suche keine passende Antwort gefunden habe. Sollte ich eine falsche Kategorie gewählt haben, bitte verschieben. Aber nun zu meiner Frage:

Derzeit besteht für mich keine Möglichkeit, den Ioniq auf der Arbeit zu laden. Grundsätzlich wäre mein Chef vor Ort bereit, mir Strom abzugeben, doch leider hat das BAFA noch ein kleines Wörtchen zu melden. So jedenfalls die Aussagen aus der Hauptverwaltung des Konzerns. Hintergrund ist, dass wir in den verschiedenen Werken eigenen Strom (Durch KWK-Anlagen) herstellen und dafür vom BAFA Förderung erhalten. Der so erzeugte Strom darf nicht ohne weiteres verkauft werden, da dann ein geeichter und spezieller (und damit sehr teurer) Zähler installiert werden müsste. Das wird von der Konzernleitung nicht unterstützt. Oben genannter Chef meinte, ich solle einfach eine Steckdose an meinem Parkplatz installieren lassen und Strom für lau zapfen. Hier kommen aber nun die Neider, die es nicht verknusen können, wenn jemand anderes mehr bekommt als sie selbst. Lange Rede, kurze Frage:

Welche rechtssichere Möglichkeit(en) gibt es, damit ich am Arbeitsplatz laden kann/darf, ohne teure Zähler installieren zu müssen und Neider auf den Plan zu rufen?
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Re: Rechtliches zum Laden am Arbeitsplatz bei Selbsterzeuger

emobicon
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berndroid hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich stelle die Frage hier im Forum, weil ich mit der Suche keine passende Antwort gefunden habe. Sollte ich eine falsche Kategorie gewählt haben, bitte verschieben. Aber nun zu meiner Frage:

Derzeit besteht für mich keine Möglichkeit, den Ioniq auf der Arbeit zu laden. Grundsätzlich wäre mein Chef vor Ort bereit, mir Strom abzugeben, doch leider hat das BAFA noch ein kleines Wörtchen zu melden. So jedenfalls die Aussagen aus der Hauptverwaltung des Konzerns. Hintergrund ist, dass wir in den verschiedenen Werken eigenen Strom (Durch KWK-Anlagen) herstellen und dafür vom BAFA Förderung erhalten. Der so erzeugte Strom darf nicht ohne weiteres verkauft werden, da dann ein geeichter und spezieller (und damit sehr teurer) Zähler installiert werden müsste. Das wird von der Konzernleitung nicht unterstützt. Oben genannter Chef meinte, ich solle einfach eine Steckdose an meinem Parkplatz installieren lassen und Strom für lau zapfen. Hier kommen aber nun die Neider, die es nicht verknusen können, wenn jemand anderes mehr bekommt als sie selbst. Lange Rede, kurze Frage:

Welche rechtssichere Möglichkeit(en) gibt es, damit ich am Arbeitsplatz laden kann/darf, ohne teure Zähler installieren zu müssen und Neider auf den Plan zu rufen?
berndroid hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich stelle die Frage hier im Forum, weil ich mit der Suche keine passende Antwort gefunden habe. Sollte ich eine falsche Kategorie gewählt haben, bitte verschieben. Aber nun zu meiner Frage:

Derzeit besteht für mich keine Möglichkeit, den Ioniq auf der Arbeit zu laden. Grundsätzlich wäre mein Chef vor Ort bereit, mir Strom abzugeben, doch leider hat das BAFA noch ein kleines Wörtchen zu melden. So jedenfalls die Aussagen aus der Hauptverwaltung des Konzerns. Hintergrund ist, dass wir in den verschiedenen Werken eigenen Strom (Durch KWK-Anlagen) herstellen und dafür vom BAFA Förderung erhalten. Der so erzeugte Strom darf nicht ohne weiteres verkauft werden, da dann ein geeichter und spezieller (und damit sehr teurer) Zähler installiert werden müsste. Das wird von der Konzernleitung nicht unterstützt. Oben genannter Chef meinte, ich solle einfach eine Steckdose an meinem Parkplatz installieren lassen und Strom für lau zapfen. Hier kommen aber nun die Neider, die es nicht verknusen können, wenn jemand anderes mehr bekommt als sie selbst. Lange Rede, kurze Frage:

Welche rechtssichere Möglichkeit(en) gibt es, damit ich am Arbeitsplatz laden kann/darf, ohne teure Zähler installieren zu müssen und Neider auf den Plan zu rufen?
GRUSS AN DEN CHEF.
Er kann, steuerlich begünstigt, die den Strom SCHENKEN, denn der Steuerfreibetrag gilt für das Laden eines eMobils NICHTS.
Er soll man den Steuerberater fragen.
Das ist unabhängig , ob Strom selbst produziert wird, oder aus dem Netz kommt.
Die Ladesäule, je nachdem welches Bundesland gibt auch gut gefördert.

Hier nochmal zusammengefasst:

Steuerfrei: Elektroauto aufladen

Morgens zur Arbeit fahren, dort das Auto an die Steckdose anschließen und abends mit dem aufgeladenen Wagen wieder nach Hause fahren - das muss Arbeitnehmer seit 1. Januar 2017 weder Geld noch Steuern kosten. Die Voraussetzungen dafür sind:

- Der Arbeitgeber stellt kostenfreien Strom für die entsprechenden Autos seiner Mitarbeiter zur Verfügung, und zwar zusätzlich zum Arbeitslohn.
- Die betreffenden Autos sind reine Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge.
- Für Arbeitnehmer mit einem entsprechenden privat mitgenutzten Dienstwagen gilt: Zahlen sie den Ladestrom aus eigener Tasche, kann der Arbeitgeber die Kosten dafür im Rahmen des Auslagenersatzes steuerfrei erstatten.
- Für Arbeitnehmer mit einem Elektrofahrrad gilt: Sie nutzen ein zulassungspflichtiges S-Pedelec, das schneller als 25
Stundenkilometer fährt.
Anders als bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen - etwa Essens- oder Tankgutscheine für Diesel- bzw. Benzin-Fahrzeuge - wird das Aufladen von Elektro-Autos oder S-Pedelecs an ortsfesten betriebseigenen Ladestationen in der Regel nicht als geldwerter Vorteil versteuert.

Auch in puncto Ladevorrichtung können Arbeitgeber ihre Angestellten unterstützen: Stellt der Chef die Technik zum Aufladen eines Elektrofahrzeugs unentgeltlich bzw. verbilligt zur Verfügung (gleichzusetzen mit Verleihen), fallen dafür keine Steuern für den Arbeitnehmer an. Anders ist es, wenn der Arbeitgeber die Ladeeinrichtung übereignet (gleichzusetzen mit Verschenken): Das zählt als geldwerter Vorteil, weshalb grundsätzlich für den Arbeitnehmer pauschal 25 Prozent Steuern zzgl. Kirchensteuer und Soli auf den Wert der übereigneten Ladeeinrichtung fällig werden.

Re: Rechtliches zum Laden am Arbeitsplatz bei Selbsterzeuger

DiLeGreen
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Falls es mit der Verrechnung gar nicht anders ginge, wäre auch ein eigener "Hausanschluss" mit eigenem Zähler für den Parkplatz mit den E-Autos (werden ja noch mehr sein/werden als du alleine...) eine Option.
Kostet dann aber nochmal monatlich Grundgebühr und (falls du nicht von einer Förderung profitieren kannst) ein bisschen Kleingeld für die Installation.
ZOE Q210 2016-2024, Fiat Doblò 2,0 L Diesel 2024-2025, E-Berlingo ab 2025
Mitglied bei taubermobil Carsharing e.V. und HITA - Healthcare IT for Africa e.V.

Re: Rechtliches zum Laden am Arbeitsplatz bei Selbsterzeuger

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emobicon hat geschrieben:
GRUSS AN DEN CHEF.
Er kann, steuerlich begünstigt, die den Strom SCHENKEN, denn der Steuerfreibetrag gilt für das Laden eines eMobils NICHTS.
Er soll man den Steuerberater fragen.
Das ist unabhängig , ob Strom selbst produziert wird, oder aus dem Netz kommt.
Die Ladesäule, je nachdem welches Bundesland gibt auch gut gefördert.
Gruß an emobicon, bitte nochmal den Eingangspost lesen!

Es war keine steuerliche Frage, sondern ging das in die Richtung BAFA Förderung. Dazu müsste man die Förderrichtlinien kennen. Wenn diese eine Stromabgabe, ob nun Verkauf oder Verschenken, als schädlich einstufen, wird es kompliziert.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: Rechtliches zum Laden am Arbeitsplatz bei Selbsterzeuger

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Mich würde mal interessieren, was bei einem geeichten Zähler speziell und damit sehr teuer sein soll.
Von den Dingern haben wir hier einige - die Kosten nun wirklich nicht viel (ab unter hundert €).
45 kWp PV
Outlander PHEV 06/17 - 11/18, e-load up! 02/18, Kona 64kWh 11/18 - 09.21, P45 09.21; Sohn Ioniq

Re: Rechtliches zum Laden am Arbeitsplatz bei Selbsterzeuger

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Fridgeir hat geschrieben:
emobicon hat geschrieben:
GRUSS AN DEN CHEF.
Er kann, steuerlich begünstigt, die den Strom SCHENKEN, denn der Steuerfreibetrag gilt für das Laden eines eMobils NICHTS.
Er soll man den Steuerberater fragen.
Das ist unabhängig , ob Strom selbst produziert wird, oder aus dem Netz kommt.
Die Ladesäule, je nachdem welches Bundesland gibt auch gut gefördert.
Gruß an emobicon, bitte nochmal den Eingangspost lesen!

Es war keine steuerliche Frage, sondern ging das in die Richtung BAFA Förderung. Dazu müsste man die Förderrichtlinien kennen. Wenn diese eine Stromabgabe, ob nun Verkauf oder Verschenken, als schädlich einstufen, wird es kompliziert.
WENN man BAFA Förderung bekommen hat, schön.
Wenn man diese nutzt darf man eben auch weitere steuerliche Aspekte und Förderungen nutzen. erst kürzlich wurde das Doppelförderungsverbot gekippt
also erst informieren, dann motzen !!!

Re: Rechtliches zum Laden am Arbeitsplatz bei Selbsterzeuger

DiLeGreen
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@emobicon: es geht nicht um die BAFA Förderung für die E-Autos, sondern für die KWK-Stromerzeugung für die Werke...
Zumindest verstehe ich es so.

Achtung Halbwissen:
Das ist ein ähnliches Problem wie bei den Betrieben die von der EEG-Umlage beim Strom befreit sind, die Befreiung aber eigentlich nur für die Produktion an sich gillt. Nicht für den abgegebenen Strom an Mitarbeiter.

Evtl. hilft es weiter dass rechtlich die Ladebox als Verbraucher definiert ist, nicht das Auto.
Wem also die Ladebox gehört, der verbraucht rechtlich auch den Strom.
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Mitglied bei taubermobil Carsharing e.V. und HITA - Healthcare IT for Africa e.V.

Re: Rechtliches zum Laden am Arbeitsplatz bei Selbsterzeuger

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Äußert sich die BAFA denn zu dem Sachverhalt?
Twizy 3/2015-1/2023, Zoe Q210 12/2015-11/2017, Ioniq 12/2017-2/2020, Kona seit 2/2020
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