mweisEl hat geschrieben:Die 3 Zusatzschilder mit ihren schwarzen Rahmen sollten halt nicht getrennt montiert werden. Zumindest die Anordnung für Parkscheibe + dessen Zeitbeschränkung gehört zusammen auf ein Blech.
So sehe ich das auch.
bangser hat geschrieben:StVO hat geschrieben:Es gibt nur eine Deutung:
Schön wär's.
Beispiel 1 (auch aus Weimar):
Gemeint ist (lt. Behörde):
Parkplatz nur für Bewohner mit Parkausweis 24/7 und alle anderen mit Parkschein.
Beispiel 2 (in vielen Städten)
Gemeint ist (lt. Behörde):
Parkplatz nur für Bewohner mit Parkausweis 24/7 und alle anderen zu den angegeben Zeiten mit Parkscheibe.
Außerhalb der Zeiten reines Bewohnerparken.
Beispiel 3:
Sind jetzt elektrisch betriebene Fahrzeuge vom "PKW-frei-Zusatzzeichen" ausgenommen, oder beziehen sich beide Zusatzzeichen auf das Hauptzeichen?
Beispiel 4:
Gilt das Tempolimit tagsüber für alle, weil die Beschränkung auf LKW durch das zweite Zusatzzeichen nur zwischen 22 und 6h getroffen wird? Oder ist die gesamte Kombination zwischen 6 und 22h nicht aktiv, weil das zweite Zusatzzeichen die gesamte Regelung beschränkt?