Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
11.12.2017 10:19Sind doch alles E-Autos. Kommt also auf die Beschilderung an, ob sie auch ohne Ladevorgang parken dürfen.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
11.12.2017 10:32PS: Beschilderung - Während des Ladevorganges mit Parkscheibe für max 4h
Selbst wenn die Beschilderung da nicht eindeutig wäre, dann sollte man trotzdem so viel Verstand haben und Ladeplätze NICHT als persönliche kostenlose Parkplätze zu nutzen.
Ich möchte friedlich im Schlaf sterben wie mein Opa. Nicht heulend und schreiend wie sein Beifahrer.
Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
11.12.2017 18:22Solarmobil Verein hat geschrieben:Der LKW steht ganz offensichtlich mit den linken Rädern auf der Fahrbahn und damit außerhalb des markierten Parkplatzes.
Abschleppen lassen!
Gruß
Werner
Peugeot iOn Produktionsdatum 09/15 seit 01/16
Hyundai ioniq 5 RWD LR seit 11/21
Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
11.12.2017 18:58akoeni84 hat geschrieben:Selbst wenn die Beschilderung da nicht eindeutig wäre, dann sollte man trotzdem so viel Verstand haben und Ladeplätze NICHT als persönliche kostenlose Parkplätze zu nutzen.
Als was sollte ich sie denn sonst sehen, wenn sie nun mal genau so beschildert sind?
IONIQ electric Premium Phantom Black seit 18.05.2017. Bestellt am 18.01.2017 (Sangl #94).
Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
12.12.2017 09:10Tigger hat geschrieben:akoeni84 hat geschrieben:Selbst wenn die Beschilderung da nicht eindeutig wäre, dann sollte man trotzdem so viel Verstand haben und Ladeplätze NICHT als persönliche kostenlose Parkplätze zu nutzen.
Als was sollte ich sie denn sonst sehen, wenn sie nun mal genau so beschildert sind?
Wird eben wirklich Zeit, dass die AC-Ladesäulen kostenpflichtig werden - am besten Zeittarif mit 0,12Euro/Minute, angepasst auf 22kW-Anschlüsse. Das ist auf jeden Fall noch ein sehr guter Preis pro kWh.
Ich möchte friedlich im Schlaf sterben wie mein Opa. Nicht heulend und schreiend wie sein Beifahrer.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
mobafan
12.12.2017 09:18Arpad68 hat geschrieben:Nicht nur in der Stadt, auch auf dem flachen Land wird kräftig von Verbrennern zugeparkt. Jaja, ich weiß, falsche Bschilderung.
Ziemlich genau die richtige Beschilderung.
Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
mobafan
12.12.2017 09:57passinglane hat geschrieben:Hindert den LKW-Fahrer aber nicht, an den Wochenenenden an der Säule zu parken. Anzeige ist raus, der nächste Artikel lanciert. Für die LKW-Fahrer aus Osteuropa-Versteher hier im Forum: Nein, der müsste nur 100 Meter weiter ins Gewerbegebiet fahren, da kann man 1.000 LKW parken. Ist ihm aber zu weit zum Laufen.
Dass der LKW-Fahrer da nicht parken darf, ist klar. Leider verbietet die Beschilderung es aber anderen Autofahrern (von Verbrennern) nicht, dort zu parken. Denn das Halteverbot gilt in dieser Ausschilderung ausschließlich auf der Fahrbahn, nicht aber auf dem Seitenstreifen. Hier würde es vielleicht mal helfen, eine StVO-konforme Beschilderung für den Seitenstreifen/Parkstreifen anzubringen.
Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
volvocoupe
12.12.2017 11:14ecopowerprofi hat geschrieben:
Da man jetzt in 4 Std. mit der Bahn von München nach Berlin kommt, wäre man blöd die Strecke mit dem Auto zu fahren. Reduziert auch den Bedarf an Schnellladesäulen an der Autobahn.
Boah, eh, der Witz war wirklich allererste Sahne
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Tesla ist verkauft
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
Gulfoss
12.12.2017 18:44Ich sehe jetzt mehr und mehr Ladesäulenparkplätze mit zusätzlicher Parkscheibenpflicht von 8-19Uhr.
Da werden viele Verbrenner denken, das man von 19-8Uhr dort parken darf.
WärmepumpenID.3
Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
StVO
12.12.2017 20:28Es gibt durchaus vergleichbare Beschilderungen zum Bewohnerparken, wo das genau so gemeint sein soll.
Verübeln kann man diese Verwechslung dem Verkehrsteilnehmer daher nicht in jedem Fall. Wobei eine Ladesäule natürlich ein deutliches Indiz ist, für wen der Parkplatz reserviert ist.
Je nach Ausführung der Beschilderung kann sich durch die zeitliche Einschränkung auch das Problem ergeben, dass der "E-Parkplatz" außerhalb der definierten Zeit nicht mehr besteht.
Und noch etwas:
Eine Parkscheibenpflicht kann übrigens nicht in Kombination mit Haltverbotsschildern erwirkt werden - wird aber gerne so beschildert. Betrifft dann zwar nur E-Fahrzeuge, aber wer die Zeit überzieht, begeht keine Ordnungswidrigkeit i.S.d. StVO.