Heincaid hat geschrieben:
Also mal davon abgesehen, dass ich mich jetzt beim Ordnungsamt nicht unbedingt unbeliebt machen möchte: Wäre das denn überhaupt gerechtfertigt? Der Mitarbeiter ist doch im Recht, wenn er seine Entscheidung damit begründet, dass hier das Opportunitätsprinzip gilt. Dementsprechend hat er hier doch grundsätzlich einen Ermessensspielraum.
... Wer auf dem Gehweg parkt ist vermutlich sogar der irrigen Ansicht, dass er etwas gutes tut und den anderen Autofahrern einen Gefallen damit macht mehr Restfahrbahn übrig zu lassen.
Das sehe ich auch beides so. Wenn die dann so am Gehweg stehen, daß man nicht mehr mit einer Einkaustasche vorbeikommt geschweige denn mit einem Kinderwagen, dann ist das nicht nur unschön, sondern kann ruhig auch geahntet werden.
Ich hab auch schon gegen die Fahrtrichtung geparkt ...völlig entnervt nach ner halben Stunde Suche und mit einem recht ungewohnten Mietwagen (größer, Autom., mini-Guckloch hinten) abends in München in nem Wohngebiet (bin nicht aus der Großstadt und konnte nur mit Navi immer wieder anders um mein Ziel kreisen), als sich dann eine Chance auftat, hab ich die "sofort" genutzt ...ich war ja nicht der einzige auf Suche.
In so einem Fall hätte "ich mir" verziehen
. Daß ich vermutl. nicht von hier war hätte ein "Parkwächter" ja am Kennzeichen u. Mietwagenaufkleber sehen können.
Also ich würde eben differenzieren:
Die Regeln mißachtet aber es stört eigentlich nicht wirklich (außer man ist selbsternannter "Viertel-Oberparkwächter"
), da würde ich 1-2 Augen zudrücken.
Massiv behindernd eine Vorschrift mißachtet, mit Gefahrpotential (z.B. Feuerwehrzufahrt, vor Schulen) oder auch Behindertenparkplatz zugeparkt, wiederholt auf eCar-Ladeplatz angetroffen, da gehört ein "Denkzettel" verpaßt (wobei auch ein Knöllchen reichen würde in vielen Fällen, ein Abschleppen nicht immer gerechtfertigt ist).