Doch. Im Sinne des Gesetzes ist NUR das E-Kennzeichen ausschlaggebend. Wurde hier im Forum schon mehrfach behandelt, u.a. gibt es da den Fall der Zoe ohne E-Kennzeichen, die in Leipzig ein Knöllchen bekam. Es kann sein, dass für die Ordnungshüter ein angeschlossenes Kabel NICHT ausreicht, die Kennzeichnung hat über das Nummernschild zu erfolgen.Zoegling hat geschrieben:Wenn man penibel ist, dann dürfen lt. Text auch nur Elektroautos dort laden, wenn sie ein E-Kennzeichen haben, was ja nicht zwingend ist, auch wenn es sich um ein E-Auto handelt.
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