Ich habe eine Antwort der REWAG auf meine Hinweise bekommen. Ich habe hier konkret nach den Langzeitparkern am Arnulfsplatz und der abends zugeparkten Ladepunkten am Emmeramsplatz in Regensburg gefragt:
Die Situation am Arnulfsplatz mit einigen Dauerparkern ist uns bekannt.
Generell war/ist das kostenlose „Parken während des Ladens“ ein Anreiz den wir bewusst gesetzt haben um den Umstieg auf die Elektromobilität auch durch solche Vorteile zu erleichtern, bzw. zumindest einen eventuellen Entscheidungsprozess ggf. positiv zu beeinflussen.
Uns ist allerdings ebenfalls klar, dass mit steigender Anzahl von Elektrofahrzeugen und gerade aufgrund der steigenden Anzahl von Hybriden diese Situation nicht mehr dauerhaft aufrecht erhalten werden kann.
Dennoch werden wir weiterhin konsequent auf Destination-Charging setzen und nicht auf den vom Verbrenner bekannten Tankvorgang.
Konkret bedeutet dies, dass auch künftig – wenn jemand z.B. entsprechende Gebühren bezahlt – er dort auch länger stehen darf als sein Wagen lädt.
Was wir jedoch aktuell technisch auf Machbarkeit prüfen ist eine entsprechende Blockadegebühr, welche z.B. nach Beendigung des Ladevorgangs anfällt. Somit würde ein Anreiz gesetzt werden den besagten Parkplatz an der Ladestation nicht als Dauerparkplatz (z.B. für Anwohner) zu nutzen.
Parallel dazu gibt es auch seitens des Ordnungsamtes der Stadt Regensburg Anfragen ob einzelne Ladestationen ggf. auch mit einer begrenzten Parkdauer (z.B. 4 Stunden maximal) versehen werden dürfen.
Dies ist aufgrund der Zuständigkeit des Amtes für den öffentlichen Raum möglich, würden wir aber weniger begrüßen, da gerade Hybriden und/oder Fahrzeuge mit überschaubarer AC-Ladetechnik hiervon negativ betroffen wären.
Ebenfalls bekannt ist die Problematik am Emmeramsplatz mit den Falschparkern.
Wir können zwar keine dauerhafte Blockade ab 20 Uhr beobachten, haben aber bereits mehrfach das Ordnungsamt gebeten speziell hier öfter auf die Ladeplätze zu achten.
Leider sind uns im Bezug auf Strafen & Gebühren die Hände gebunden, da es sich um öffentlichen Parkraum handelt, welcher gemäß der StVO durch das zuständige Amt mit den vorgeschriebenen Gebühren überwacht wird.
Hier ist der Gesetzgeber dringend aufgefordert höhere Strafen einzuführen um die Blockade durch Verbrenner zumindest signifikant schmerzhaft zu gestalten.
Das „Abschleppen“ wird sowohl durch das Amt als auch durch die Polizei der Oberpfalz leider noch konsequent abgelehnt.
Als Begründung wird der Schaden (für uns als Betreiber im €-Bereich) im Vergleich zu den Kosten für den Verursacher im Falle eines Abschleppvorgangs (mehrere hundert €) genannt.
Die Notwendigkeit einer Ladestation für die vergeblich suchenden Elektrofahrer ist hier noch nicht im Bewusstsein.
Wir sind hier jedoch im steten Dialog und hoffen auch hier irgendwann eine vernünftige und praktikable Lösung zu finden.
Persönliche Anmerkung:
Hier muss man sich entscheiden. Entweder ich will Destination Charger. Dann muss ich deutlich mehr davon anbieten, denn dazu gibt es erheblich zu wenige, um diese so nutzen zu können. Dann dürfen dort aber auch gerade keine "Überziehungskosten" anfallen oder nur nach recht toleranten Zeiten.
Wenn ich das nicht will, dann muss konsequenter gegen die aktuelle Situation vorgegangen werden, damit Leute laden können, wenn sie es wollen.